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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/niederlassungserlaubnis/selbststaendige.php 25.06.2020 12:08:11 Uhr 09.05.2024 07:52:44 Uhr

Niederlassungserlaubnis für Selbstständige

Wenn Sie Ihre geplante selbstständige Tätigkeit erfolgreich umsetzen, kann bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn der Lebensunterhalt für die gesamte Familie über Ihre Tätigkeit gesichert ist und eine ausreichende Altersvorsorge besteht.

Hinsichtlich der erfolgreichen Umsetzung sind verschiedene Faktoren zu prüfen (z. B. ob das Gewerbe Gewinn erwirtschaftet, ob Arbeitsplätze geschaffen wurden) und eine Prognose für die zukünftige Entwicklung zu treffen.

Für Freiberuflerinnen und Freiberufler besteht die Möglichkeit einer Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren nicht. Sie können eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 AufenthG oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU nach § 9a AufenthG nach fünf Jahren beantragen. Bei Vorliegen eines deutschen Hochschulabschlusses kann auch eine Freiberuflerin oder ein Freiberufler die Niederlassungserlaubnis nach § 18b AufenthG beantragen.