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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/niederlassungserlaubnis/blaue-karte-eu.php 05.10.2020 14:31:13 Uhr 29.03.2024 09:26:22 Uhr
Europäische Flagge, 12 gelbe Sterne im Kreis auf dunkelblauem Grund
© OpenClipart-Vectors, Pixabay

Niederlassungserlaubnis Blaue Karte EU für Hochqualifizierte

Diese Niederlassungserlaubnis resultiert aus dem Besitz der Blauen Karte EU.

Darüber hinaus besitzen Sie ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Entweder Sie sprechen diese im Niveau A1 und haben für mindestens 33 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt oder Anspruch auf eine vergleichbare Leistung bei einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung erworben. Oder Sie sprechen die deutsche Sprache im Niveau B1 und haben für mindestens 21 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt oder Anspruch auf eine vergleichbare Leistung bei einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung erworben.

Zusätzlich sind die allgemeinen Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 4 bis 6, 8 und 9 zu erfüllen. Dazu zählt auch der Nachweis über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisses im Bundesgebiet, der in Form des Test "Leben in Deutschland" erbracht werden kann.

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