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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/niederlassungserlaubnis/hochqualifizierte.php 25.06.2020 10:40:34 Uhr 29.03.2024 15:38:28 Uhr
Kleine, dunkelblaue Glasflasche, ähnlich Nasentropfen, über der eine Pipette mit durchsichtiger Flüssigkeit zu sehen ist.
© Xaviervandeputte0, Pixabay

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte

§ 19 AufenthG regelt eine spezielle Form eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit: die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.

Als hochqualifiziert gelten Sie auf dieser gesetzlichen Grundlage, wenn zur Besetzung einer Spitzenposition in Wirtschaft und Wissenschaft an Ihnen aufgrund Ihrer überdurchschnittlich hohen beruflichen Qualifikation ein besonderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse besteht.

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