Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.dehttps://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/niederlassungserlaubnis/hochqualifizierte.php 25.06.2020 10:40:34 Uhr 29.03.2024 15:38:28 Uhr |
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte
§ 19 AufenthG regelt eine spezielle Form eines Aufenthaltstitels zum Zweck der Erwerbstätigkeit: die Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte.
Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht
Als hochqualifiziert gelten Sie auf dieser gesetzlichen Grundlage, wenn zur Besetzung einer Spitzenposition in Wirtschaft und Wissenschaft an Ihnen aufgrund Ihrer überdurchschnittlich hohen beruflichen Qualifikation ein besonderes wirtschaftliches und gesellschaftliches Interesse besteht.