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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/erstinformationen-fuer-ukrainische-gefluechtete.php 25.02.2026 12:29:57 Uhr 14.03.2026 18:16:22 Uhr

Erstinformation für ukrainische Geflüchtete

Herzlich willkommen in Dresden! Sie sind vor dem Krieg in Ihrem Heimatland geflüchtet und möchten in Deutschland bleiben. Wir geben Ihnen erste Informationen zu einem erfolgreichen Start in Deutschland.

Als Flüchtling aus der Ukraine beantragen Sie in Deutschland ein spezielles humanitäres Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Dieses Aufenthaltsrecht wird von der europäischen Massenzustrom-Richtlinie abgeleitet und aktuell bis 04.03.2027 erteilt. Eine weitere Verlängerung dieses Aufenthaltsrechtes fraglich, da die in der Richtlinie festgelegten Zeiträume zur Aufnahme in den EU-Staaten bereits überschritten sind.

Eine Zeichnung: Eine Lupe über zwei Dokumenten. Die Dokumente enthalten angedeutete Schrift. Auf jedem Dokument befindet sich an einer Stelle ein Häkchen.

Aus diesem Grund zeigen wir Ihnen auf, was Sie selbst tun können, um in ein anderes, längerfristiges Aufenthaltsrecht zu wechseln.

Wir wünschen Ihnen alles Gute!