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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/erloeschen-von-aufenthaltstiteln.php 30.06.2020 12:30:43 Uhr 26.04.2024 22:50:03 Uhr

Erlöschen von Aufenthaltstiteln

Aufenthaltstitel – sowohl in der befristeten als auch unbefristeten Form – können erlöschen.
Das Aufenthaltsgesetz sieht in § 51 AufenthG folgende Fälle vor, in denen ein
Aufenthaltstitel erlischt, zum Teil auch ohne weitere Handlungen der Ausländerbehörde: