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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/visum.php 04.01.2022 15:12:31 Uhr 21.11.2024 08:49:20 Uhr

Visum

Was ist ein Visum?

Das Visum ist der erste deutsche Aufenthaltstitel, der Drittstaatsangehörige zu einer Einreise und einen daran anschließenden Aufenthalt im Bundesgebiet und dem Schengenraum berechtigt.

Welche Arten von Visa gibt es?

Für einen kurzfristigen – touristischen – Aufenthalt bis zu maximal 90 Tagen müssen Sie bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Herkunftsstaat ein sogenanntes Schengenvisum (C-Visum) beantragen.

Halten Sie sich länger als 90 Tage im Bundesgebiet auf, benötigen Sie ein nationales Visum (D-Visum). Mit diesem Visum können Sie auch anschließend eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Grundsätzlich muss bei der Einreise bereits feststehen, wie lange Ihr Aufenthalt dauern soll und das korrekte Visum beantragt werden. Die Verlängerung eines Schengenvisums oder die Beantragung einer daran anschließenden Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet ist nur in absoluten Ausnahmefällen möglich.

Gibt es Ausnahmen von der Visumspflicht?

  • Angehörige bestimmter Staaten: Einreise ohne Visum in den Schengenraum für Besuchsaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. (Auch hier gilt: Eine Verlängerung des Besuchsaufenthaltes ist in der Regel nicht möglich, die Ausreise muss spätestens am 90. Tag erfolgen.)
  • Staatsangehörige von USA, Neuseeland, Australien, Israel, Südkorea, Japan und Kanada und des Vereinigten Königreichs: Einreise ohne Visum und Beantragung eines Aufenthaltstitels innerhalb von 90 Tagen für einen langfristigen Aufenthalt im Bundesgebiet.
  • Staatsangehörige von Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino: Einreise ohne Visum und Beantragung eines Aufenthaltstitels vor Ort, sofern Sie keine Erwerbstätigkeit ausüben wollen. (Planen Sie eine Erwerbstätigkeit, zum Beispiel in Form einer Anstellung, Forschung als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler, müssen Sie zwingend ein Visum einholen.)

Wo kann ein Visum beantragt werden?

Bitte wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung in dem Staat, in dem Sie aktuell Ihren Lebensmittelpunkt haben, das heißt, sich überwiegend aufhalten.

Weitere Information zum Visumverfahren finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.