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https://welcome.dresden.de/de/verpflichtungserklaerungen.php 13.02.2023 11:12:23 Uhr 13.10.2024 11:52:48 Uhr

Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen werden vom Team Einreise in  der Theaterstrasse im Rahmen einer Terminvorsprache entgegen genommen. Sie erhalten einen Termin zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung über termin.auslaenderbehoerde@dresden.de.

Im Rahmen einer Verpflichtungserklärung erklärt sich eine Privatperson gegenüber dem deutschen Staat bereit, sämtliche öffentliche Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt einer Ausländerin oder eines Ausländers – einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie im Krankheits- oder Pflegefall – und eventuelle Ausreisekosten aufgewendet werden. Diese Verpflichtung gilt für fünf Jahre.

Beachten Sie bitte, dass die Person, die sich verpflichtet, immer persönlich vorsprechen und dass der Gast nach Abgabe einer Verpflichtungserklärung innerhalb eines halben Jahres einreisen muss.
Die Verpflichtungserklärung einer oder eines Verpflichtungserklärenden, die oder der im Bundesgebiet lebt, wird grundsätzlich von der Ausländerbehörde entgegengenommen, die für den vorgesehenen Aufenthaltsort der Ausländerin oder des Ausländers zuständig ist. Sofern die oder der Verpflichtungserklärende in dem Bezirk einer anderen Ausländerbehörde den gewöhnlichen Aufenthalt hat, nimmt diese die Verpflichtungserklärung und die erforderlichen Nachweise im Wege der Amtshilfe entgegen und leitet sie unverzüglich der zuständigen Ausländerbehörde zu. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist auch nur durch eine Person möglich. Eine gesamtschuldnerische Haftung (z. B. mit der Ehegattin oder dem Ehegatten) ist grundsätzlich nicht vorgesehen.

Wir bieten drei Möglichkeiten einer Einladung an: