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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/beschleunigtes-fachkraefteverfahren.php 16.08.2022 13:51:46 Uhr 13.10.2024 11:33:43 Uhr

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Am 1. März 2020 trat des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft. Unternehmen und Fachkräfte aus Drittstaaten haben nun die Möglichkeit, das Einreiseverfahren zur Aufnahme einer Arbeit zu verkürzen. Dazu muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegen. Grundlage ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG.

Möchte ein Unternehmen eine ausländische Fachkraft im Bundesgebiet beschäftigen, müssen nach ausführlicher Beratung folgende Voraussetzungen gegeben sein.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich dabei an Ausländer, die im Rahmen der aufgeführten Positionen tätig werden wollen.

Weitere Informationen und Formulare finden Sie auf der Seite des Sächsischen Staatsministeriums und unter Make-it-in-Germany. Alternativ zum beschleunigten Fachkräfteverfahren kann weiterhin das reguläre Einreise- und Visumverfahren zur Erwerbstätigkeit gewählt werden.