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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte.php 30.06.2020 12:26:32 Uhr 23.04.2024 09:40:55 Uhr

Aufenthaltsrechte

Angehörige der EU-Staaten sowie der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel.

Alle anderen Ausländerinnen und Ausländer – sogenannte Drittstaaterinnen und Drittstaater – sind grundsätzlich verpflichtet, ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Der Begriff „Aufenthaltstitel“ umfasst im deutschen Aufenthaltsrecht folgende Kategorien:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis.

Jeder Aufenthaltstitel enthält eine sogenannte Nebenbestimmung, die regelt, in welchem Umfang Ihnen eine Erwerbstätigkeit (selbstständig oder unselbstständige Beschäftigung) erlaubt ist.