Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte.php 30.06.2020 12:26:32 Uhr 13.10.2024 11:39:11 Uhr |
Aufenthaltsrechte
Angehörige der EU-Staaten sowie der Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet keinen Aufenthaltstitel.
Alle anderen Ausländerinnen und Ausländer – sogenannte Drittstaaterinnen und Drittstaater – sind grundsätzlich verpflichtet, ein Visum oder einen Aufenthaltstitel zu besitzen. Der Begriff „Aufenthaltstitel“ umfasst im deutschen Aufenthaltsrecht folgende Kategorien:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis.
Jeder Aufenthaltstitel enthält eine sogenannte Nebenbestimmung, die regelt, in welchem Umfang Ihnen eine Erwerbstätigkeit (selbstständig oder unselbstständige Beschäftigung) erlaubt ist.