Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/faq.php 05.09.2019 14:28:16 Uhr 21.11.2024 08:22:26 Uhr |
FAQ
Hier finden Sie Antworten zu häufig an uns herangetragene Fragen. Falls auf unserer Website wichtige Informationen fehlen, können Sie uns gern direkt kontaktieren.
Fragen rund ums Aufenthaltsrecht
Schadet der Bezug von Arbeitslosengeld meinem Aufenthaltsrecht?
Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung, die sich aus den Sozialabgaben im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses finanziert. Wer innerhalb einer Rahmenfrist von 2 Jahren mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig tätig war, hat Anspruch auf diese Leistung. Für weitergehende Information wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit.
Arbeitslosengeld II ist eine staatliche Sozialleistung, eine sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt. Der Bezug dieser Leistung ist für Aufenthaltsrechte zum Studium oder zur Beschäftigung schädlich, das heißt, das Aufenthaltsrecht erlischt oder wird beendet.
Die Führerscheinstelle möchte eine Bescheinigung über den Wohnsitz im Bundesgebiet. Wo erhalte ich diese?
Diese Bescheinigung können Sie im Servicepunkt der Ausländerbehörde oder im Dresden Welcome Center gegen eine Gebühr von 18 Euro erhalten. Bitte sprechen Sie dazu während der Öffnungszeiten vor und bringen bitte neben der Gebühr noch Ihren Reisepass sowie Ihren Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt mit.