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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/niederlassungserlaubnis/kinder.php 23.06.2020 15:05:01 Uhr 13.10.2024 12:04:20 Uhr

Niederlassungserlaubnis für Kinder

Kinder können ein eigenständiges, unbefristetes Aufenthaltsrecht erlangen. Ist Ihr Kind minderjährig, kann zum 16. Geburtstag eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn es seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist.

Hat Ihr Kind bereits das 18. Lebensjahr vollendet und ist seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, muss es zudem über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sein Lebensunterhalt muss gesichert sein oder es muss sich in einer schulischen/beruflichen Ausbildung oder einem Studium befinden.

Zeiten von Schulbesuchen außerhalb des Bundesgebietes werden nicht auf die geforderten fünf Jahre angerechnet.