Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/niederlassungserlaubnis/fachkraefte.php 01.11.2022 15:04:51 Uhr 21.11.2024 10:58:19 Uhr |
Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte
Nach § 18c AufenthG ist es Fachkräften gestattet, langfristig im Bundesgebiet zu bleiben.
Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht
Bitte beachten Sie:
Antragsteller, die als qualifizierte Fachkraft eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen ihre Kenntnisse über das Rechts- und Sozialsystem und die Lebensbedingungen in Deutschland nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt über das Zertifikat, welches Sie nach dem erfolgreichen Bestehen des Tests "Leben in Deutschland" oder des Einbürgerungstests erhalten. Sie können sich bei jedem Integrationskursanbieter für den Test bewerben. Der Test ist eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Sollten Sie über einen deutschen Bildungsabschluss verfügen, ist dieser Test nicht notwendig.