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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/niederlassungserlaubnis/fachkraefte.php 01.11.2022 15:04:51 Uhr 29.03.2024 03:01:17 Uhr

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Nach § 18c AufenthG ist es Fachkräften gestattet, langfristig im Bundesgebiet zu bleiben.

Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium im Bundesgebiet abgeschlossen haben, verkürzt sich die Frist unter Punkt 1 auf 2 Jahre und unter Punkt 3 auf 24 Monate.

Bitte beachten Sie:

Antragsteller, die als qualifizierte Fachkraft eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen ihre Kenntnisse über das Rechts- und Sozialsystem und die Lebensbedingungen in Deutschland nachweisen. Dieser Nachweis erfolgt über das Zertifikat, welches Sie nach dem erfolgreichen Bestehen des Tests "Leben in Deutschland" oder des Einbürgerungstests erhalten. Sie können sich bei jedem Integrationskursanbieter für den Test bewerben. Der Test ist eine notwendige Voraussetzung für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis. Sollten Sie über einen deutschen Bildungsabschluss verfügen, ist dieser Test nicht notwendig.