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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/aufenthaltserlaubnis/anerkennung-beruflicher-qualifikation.php 19.05.2020 15:02:28 Uhr 19.04.2024 19:34:47 Uhr

Anerkennung der beruflichen Qualifikation

Deutschland sucht Fachkräfte und gibt Ihnen als Ausländerin oder Ausländer im Rahmen von § 16d AufenthG innerhalb von maximal 24 Monaten die Möglichkeit, im Bundesgebiet die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsabschlüsse durchzuführen. Das ist vor allem für die Ausübung eines reglementierten Berufes notwendig. Dazu gehören z.B. Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt, Apothekerin oder Apotheker, Anwältin oder Anwalt, Ingenieurin oder Ingenieur, Lehrerin oder Lehrer.

Wurde der Berufsabschluss im Ausland erworben, muss bei einem reglementierten Beruf zuerst die Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses mit dem deutschen Abschluss festgestellt werden. Vorher ist die Aufnahme einer Beschäftigung im Bundesgebiet nicht gestattet. Zudem müssen im Rahmen einer Prüfung bestimmte Qualifikationen nachgewiesen sein.

Für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens sind unterschiedliche Behörden oder Kammern zuständig, je nachdem, um welchen Berufszweig es sich handelt. Fällt das Verfahren positiv für den Antragsteller aus, erhält dieser den Berufszugang und kann in einem der reglementierten Berufe arbeiten.

Für Ärztinnen, Ärzte, Pharmazeutinnen und Pharmazeuten haben wir ein Informationsblatt erstellt, welches den Ablauf des Approbationsverfahrens und die parallel verlaufenden aufenthaltsrechtlichen Prozesse erläutert.

Das IQ-Netzwerk berät Sie gern rund um dieses Thema.