Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/aufenthaltserlaubnis/promotion-mobilitaet.php 08.07.2020 13:38:12 Uhr 13.10.2024 12:14:13 Uhr |
Promotion und Mobilität
Die Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG berechtigt zu einem Studium an einer deutschen Hochschule und kann von Doktoranden, deren Aufenthaltsschwerpunkt die Promotion ist, beantragt werden. Bei Durchführung eines Vollzeitstudienprogramms besteht für Sie ein Rechtsanspruch auf diesen Aufenthaltstitel. Bei einem Teilzeitstudium oder einer nur bedingten Studienzulassung kann die Ausländerbehörde im Ermessen über die Erteilung eines Aufenthaltsrechtes entscheiden.
Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht
Weitere Informationen können Sie unserem Entscheidungsblatt entnehmen.
Mit dem Aufenthaltsrecht als Studierende ist seit 2017 auch eine verbesserte innereuropäische Mobilität verbunden. Im Rahmen der Umsetzung der europäischen REST-Richtlinie (2016/801) haben Sie die Möglichkeit, mit einem – im Wege des Rechtsanspruchs erteilten – deutschen studentischen Aufenthaltstitel einen Teil Ihres Studiums in einem anderen Mitgliedsstaat der EU durchzuführen.
Ebenso können Studierende, denen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU ein studentisches Aufenthaltsrecht erteilt wurde, für bis zu 360 Tage einen Teil ihres Studiums im Bundesgebiet absolvieren.
Ihre aufnehmende Universität im jeweiligen Zielland wird das dazu notwendige Verfahren mit der zuständigen Behörde durchführen.
Bitte beachten Sie, dass zur Prüfung der gesetzlichen Vorgaben durch die zuständige Behörde nicht direkt eine Einreise und Fortsetzung des Studiums erfolgen kann. Sie erhalten eine Bescheinigung der nationalen Behörde (im Bundesgebiet: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), wenn das Verfahren abgeschlossen ist und Sie im Rahmen der Mobilität in den anderen Staat einreisen und das Studium weiterführen können.
Bitte beachten Sie:
Eine Promotion kann nicht klassisch einem Aufenthaltszweck im deutschen Aufenthaltsgesetz zugeordnet werden. Es ist jedoch möglich ein Aufenthaltsrecht als Studierende oder als Forschende zu beantragen. Ebenso können Doktoranden eine Promotion auch neben einer Vollzeitbeschäftigung ablegen und dafür die Blaue Karte EU erhalten.