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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/aufenthaltserlaubnis/blaue-karte-eu.php 13.02.2023 10:16:29 Uhr 20.04.2024 07:52:41 Uhr

Die Blaue Karte EU für Akademiker

Die Blaue Karte EU ist eine besondere Aufenthaltsform für hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den europäischen Mitgliedsstaaten. Sie bietet eine größere Mobilität innerhalb Europas und einen schnelleren Zugang zu einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis als andere Aufenthaltstitel.

Eine Blaue Karte EU kann in allen EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs beantragt werden. Unterschiede bestehen hinsichtlich der Voraussetzungen wie z. B. der Höhe des jährlichen Mindestbruttogehaltes.

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt wird oder für die Dauer des Arbeitsvertrages (plus drei Monate), fällt dieser kürzer aus. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist eine Verlängerung möglich.

Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht

  • einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss
  • einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Stellenangebot
  • ein Mindestjahresbruttogehalt von 58.400 Euro bzw. 45.552 Euro in den Berufsfeldern Naturwissenschaften, Mathematik, Ingenieurwesen, Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) und Informatik