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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/aufenthaltserlaubnis/qualifizierte-beschaeftigung-geduldeter.php 04.01.2022 15:21:33 Uhr 19.04.2024 14:31:58 Uhr

Beschäftigung Geduldeter

Als geduldete Ausländerin oder geduldeter Ausländer können Sie für die Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung – welche eine mindestens zweijährige Ausbildung voraussetzt – eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Darüber hinaus besitzen Sie Wohnraum und ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (Sprachniveau B1). Es liegt auch keine Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat im Bundesgebiet vor. Eine Verbindung zu extremistischen oder terroristischen Organisationen kann ausgeschlossen werden.

Wurde die Duldung zur Durchführung einer Berufsausbildung erteilt, wird nach erfolgreichen Ausbildungsabschluss eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre zugesprochen. Dabei erfolgt keine Prüfung, ob

  • eine vorsätzliche Täuschung der Ausländerbehörde über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände vorliegt oder
  • behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert bzw. behindert wurden.

In allen anderen Fällen werden diese Punkte immer kontrolliert. Die Aufenthaltserlaubnis wird zudem widerrufen, wenn das Arbeitsverhältnis - aus Gründen die vom Ausländer zu vertreten sind, - aufgelöst wird oder der Ausländer wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als 50 bzw. 90 Tagessätze verurteilt wird.