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https://welcome.dresden.de/de/aufenthaltsrechte/aufenthaltserlaubnis/unternehmensinterner-transfer.php 08.07.2020 11:48:01 Uhr 10.11.2024 23:03:50 Uhr

Unternehmensinterner Transfer (ICT)

Diese Aufenthaltserlaubnis basiert auf der europäischen ICT-Richtlinie (ICT – intra-corporate transfer) und regelt Entsendungen ausländischer Führungskräfte, Experten sowie Trainees, die von einem Unternehmen mit Hauptsitz außerhalb der EU in einen Unternehmensteil innerhalb der EU entsendet werden.

Hierfür erhalten Sie in dem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie die längste Zeit für Ihr Unternehmen tätig sein werden, eine ICT-Karte.

Die ICT-Karte wird für die Dauer des Transfers und höchstens für drei Jahre ausgestellt. Trainees erhalten ein Aufenthaltsrecht für ein Jahr. Auf Grundlage der ICT-Karte können Sie für Ihr Unternehmen kurzzeitig auch an Unternehmensstandorten in anderen EU-Mitgliedstaaten tätig werden.

Im Rahmen der sogenannten kurzfristigen Mobilität dürfen Sie sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne einen weiteren neuen Aufenthaltstitel in anderen EU-Staaten aufhalten und dort in weiteren Unternehmensteilen arbeiten (§ 19a AufenthG).

Wenn Sie länger als 90 Tage in einer Niederlassung Ihres Unternehmens in der EU tätig sein möchten, können Sie die sogenannte Mobile-ICT-Karte beantragen (§ 19b AufenthG).

Weitere Informationen zum notwendigen Verfahren stellt auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereit.

Bitte beachten Sie:

Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung einer ICT-Karte vor, müssen Sie diese auch zwingend beantragen. Es gibt keine Wahlmöglichkeit, um einen anderen Aufenthaltstitel in Anspruch zu nehmen.

Das bedeutet aber auch, dass Sie mit einem Visum für eine ICT-Karte einreisen müssen. Privilegierungen für eine visumfreie Einreise entfallen komplett!