Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/unternehmen/fachkraefte-ausland.php 28.03.2025 11:58:55 Uhr 31.03.2025 22:45:26 Uhr |
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Fachkräfte aus dem Ausland anwerben und einstellen
Was ist zu beachten?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der Anwerbung und Einstellung internationaler Fachkräfte verschiedene Dinge beachten und im Voraus klären, um ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu erfüllen. Wir haben für Sie relevante Infos zu Visum, Arbeitserlaubnis und Arbeitgeberpflichten und Fürsorgepflichten zusammengestellt.
Arbeitsaufnahme in Deutschland: Regelungen für EU-Bürger und Drittstaatsangehörige
Unterscheidung EU vs. Drittstaat
EU-Bürgerinnen und -Bürger, Bürgerinnen und Bürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland keine Zustimmung von der Ausländerbehörde.
Menschen aus Drittstaaten, sogenannte Drittstaatsangehörige (= keine EU-/ EWR-Bürgerinnen/-Bürger, Schweizer), brauchen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Vor der Einreise muss in der Regel ein Visum beantragt werden.
Besonderheit: Visumfreie Einreise für privilegierte Staatsangehörige
Besonderheit: ICT Karte
Wir raten grundsätzlich zur Durchführung des Visumverfahrens, da aufgrund steigender Fallzahlen die Prozesse in der Ausländerbehörde länger dauern und eine zeitnahe Prüfung einer visumfreien Einreise mit Erteilung einer Arbeitserlaubnis nicht garantiert werden kann.
Einstellung internationaler Fachkräfte
Vorteile der Rekrutierung internationaler Talente
Deutsche Unternehmen profitieren auf vielfältige Weise von der Anwerbung internationaler Fachkräfte. Die Rekrutierung ausländischer Talente ermöglicht es, Lücken im Arbeitsmarkt zu füllen und von internationaler Expertise zu profitieren. Vielfältige Teams fördern Innovation und erleichtern die Erschließung neuer Märkte.
Hauptziele des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Das im Jahr 2020 eingeführte Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein bedeutender Bestandteil der Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung des Fachkräftemangels auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Es erleichtert die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte aus verschiedenen Ländern, insbesondere aus Drittstaaten, um die Nachfrage in spezifischen Berufsbereichen zu decken. Besonders wichtig ist die Integration und Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, was sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung ist. Dadurch unterstützt die Bundesregierung Unternehmen darin, wettbewerbsfähig im globalen Arbeitsumfeld zu bleiben.
Einreise und Arbeitserlaubnis für internationale Fachkräfte
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat viele Möglichkeiten geschaffen, Fachkräfte aus dem Ausland einzustellen und zu beschäftigen. Grundsätzlich gilt Fachkräfte aus Drittstaaten benötigen für die Einreise und Anstellung ein Visum mit einer Arbeitserlaubnis.
In den meisten Fällen sind dafür grundlegend folgende Voraussetzungen notwendig:
- mindestens zweijähriger anerkannter Berufsabschluss, oder
- ein anerkannter (ausländischer) Hochschulabschluss, oder
- in besonderen Fällen: mindestens 2-jährige Berufserfahrung
- Arbeitsvertrag.
- ortsübliches Gehalt (Informieren Sie sich dazu gerne über den Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit)
- Beachtung der gesetzlichen Regelungen zu Arbeitszeit, Urlaub etc.
Unter „Aufenthaltsrecht“ finden Sie genauere Informationen zu den einzelnen Beschäftigungszwecken im Aufenthaltsrecht und den entsprechenden Voraussetzungen.
Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Für ausländische Fachkräfte ist die Anerkennung ihrer Berufsqualifikationen unerlässlich, um eine Beschäftigung in Deutschland aufnehmen zu können. Der Anerkennungsprozess, der durch die jeweils zuständige Ausländerbehörde in die Wege geleitet wird, muss den deutschen Standards entsprechen. Dies ist besonders wichtig für reglementierte Berufe, bei denen ausländische Berufserfahrungen und Abschlüsse sorgfältig bewertet werden müssen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeitenden bei diesem Prozess vollumfänglich unterstützen, um einen reibungslosen Übergang in das deutsche Arbeitsverhältnis zu gewährleisten.