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https://welcome.dresden.de/de/unternehmen/fachkraefte-ausland.php 12.06.2025 15:59:09 Uhr 27.06.2025 09:41:13 Uhr

Fachkräfte aus dem Ausland einstellen

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen bei der Anwerbung und Einstellung internationaler Fachkräfte verschiedene Dinge beachten und im Voraus klären, um ihre Fürsorgepflicht als Arbeitgeber zu erfüllen. Wir haben für Sie relevante Infos zu Visum, Arbeitserlaubnis und Arbeitgeberpflichten und Fürsorgepflichten zusammengestellt.

Unterscheidung Europäisches Ausland vs. Drittstaaten

  • Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Schweizer Staatsangehörige benötigen zur Einreise und Arbeitsaufnahme in Deutschland keine Zustimmung von der Ausländerbehörde.

  • Menschen aus Drittstaaten, sogenannte Drittstaatsangehörige (= keine EU-/ EWR-Bürgerinnen/-Bürger, Schweizer), brauchen eine gültige Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis, um in Deutschland zu arbeiten. Vor der Einreise muss in der Regel ein Visum beantragt werden.

Genauere Informationen zum Visum und zu den Einreise- und Beschäftigungsmöglichkeiten von Drittstaatsangehörigen finden Sie unter Visum.