Den erstmaligen Antrag auf eine ICT Karte müssen Sie zwingend im Ausland bei der zuständigen Botschaft stellen. Im Inland können Sie eine Verlängerung ihres ICT Aufenthaltes beantragen.
Stellen Sie Ihren Antrag im besten Fall 3 Monate vor Ablauf ihres derzeitigen Aufenthaltstitels in Deutschland.
Melden Sie sich dafür bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Die Ausländerbehörde Dresden können Sie dazu per E-Mail erreichen. Schreiben Sie, welche Aufenthaltserlaubnis Sie beantragen wollen. Wenn möglich, senden Sie direkt die notwendigen Dokumente im PDF-Format mit.
Verfahren
- Einladungsschreiben und Termin: Etwa 2 Wochen nach Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde Dresden bekommen Sie ein Einladungsschreiben. Darin ist ein Termin zur persönlichen Vorsprache und einer Liste mit notwendigen Dokumenten, die Sie alle ausgedruckt zum Termin mitbringen müssen.
- Finale Bearbeitung: Nach Vorlage aller Dokumente im persönlichen Termin dauert die finale Bearbeitung für Bewerber aktuell zwischen 2 bis 6 Wochen. Manchmal erhalten Sie im Termin eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese erlaubt Ihren weiteren Aufenthalt bis zur abschließenden Entscheidung der Ausländerbehörde.
Kosten
Erteilung: 100,00 Euro
Notwendige Dokumente
- Pass: Namensseite mit Lichtbild
- Arbeitsvertrag und Entsendebescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
- Nachweis über Qualifikationen (je nach Position)
- Erklärung des Arbeitgebers über die Bedingungen des Austausches
Hinweis: Eine Antragstellung ist immer ein individueller Prozess. Während der Bearbeitung kann festgestellt werden, dass weitere Dokumente benötigt werden.