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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/ict-karte.php 28.08.2025 15:14:23 Uhr 16.09.2025 06:54:52 Uhr

ICT – Unternehmensinterner Transfer

§ 19 Aufenthaltsgesetz

Die ICT-Karte regelt die Einreise und den Aufenthalt bei einer Entsendung. Sie richtet sich an Unternehmen mit Sitz im Ausland und in Deutschland.

Mit der ICT-Karte dürfen ausländische Mitarbeitende für einige Zeit in den Unternehmenssitz nach Deutschland kommen.

Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten oder Trainees können die ICT-Karte beantragen.

Wichtig: Die ICT-Karte kann nur im regulären Visumverfahren bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Eine Zeichnung: Eine Frau hält eine gelbe Karte in der Hand. Sie blickt auf einen gelben Punkt, an dem zwei Pins stecken. Drum herum sind 3 weitere Pins.