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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/urkunden-beglaubigungen.php 12.06.2025 16:25:49 Uhr 26.06.2025 18:07:16 Uhr

Urkunden und Beglaubigung

Wenn Sie in Deutschland leben oder arbeiten möchten, brauchen Sie oft offizielle Dokumente und Urkunden aus dem Ausland. Damit Ämter und Behörden diese Dokumente akzeptieren, müssen Sie ihre Echtheit nachweisen. Das nennt man Überbeglaubigung, beziehungsweise Legalisation oder Apostille.

Welches Verfahren das Richtige ist, hängt vom Ausstellerstaat der jeweiligen Urkunde ab. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts unter dem Abschnitt „Internationaler Urkundenverkehr“.

Was ist eine Beglaubigung?

Eine amtliche Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dafür werden Kopie und Original des Dokuments miteinander verglichen. Eine beglaubigte Kopie kann oft anstelle des Originals verwendet werden. In Deutschland können Behörden oder Notare eine Kopie amtlich beglaubigen.

Was ist eine Überbeglaubigung?

Wenn Sie ausländische Dokumente in Deutschland nutzen möchten, brauchen Sie mehr als nur eine einfache Beglaubigung. Sie müssen dann die Echtheit der Urkunde international bestätigen lassen. Das nennt man eine Überbeglaubigung.

Das geht auf drei Arten:

  1. Apostille
    • Die Apostille ist ein spezieller Stempel auf der Urkunde.
    • Die Apostille bekommen Sie in Ihrem Heimatland bei der zuständigen Behörde.
    • Eine Liste der Länder des Haager Apostille Abkommens finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts. Nur von diesen Ländern werden die Apostillen in Deutschland akzeptiert.

Hinweis: Das Dokument und die Apostille müssen dann noch auf Deutsch übersetzt werden. 

  1. Legalisation durch die deutsche Botschaft
    • In Ihrem Heimatland beglaubigt eine Behörde Ihre Urkunde.
    • Danach prüft die deutsche Botschaft dort noch einmal die Echtheit.
    • Erst dann können Sie das Dokument in Deutschland verwenden.
  2. Amtshilfe durch deutsche Behörden
    • Manche Länder können auch keine gültige Legalisation anbieten.
    • In diesen Fällen prüfen deutsche Behörden die Urkunden direkt – im sogenannten Amtshilfeverfahren. Eine Liste dieser Länder finden Sie auf der Seite vom Auswärtigen Amt.