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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis.php 11.06.2025 16:05:21 Uhr 26.06.2025 16:41:42 Uhr

Niederlassungserlaubnis

§ 9 und § 18c Aufenthaltsgesetz

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Es gibt viele Möglichkeiten eine Niederlassungserlaubnis zu bekommen. Bei bestimmten Aufenthaltstiteln und Zwecken gibt es dafür erleichterte Bedingungen. Im Folgenden werden diese erläutert.

Vorteile

 Mit der Niederlassungserlaubnis dürfen Sie:

  • dauerhaft in Deutschland leben
  • arbeiten, ohne eine extra Erlaubnis zu brauchen,
  • bis zu 6 beziehungsweise 12 Monate lang außerhalb von Deutschland aufhalten
  • und müssen viele Änderungen nicht melden (z. B. Jobwechsel).

Ihr Aufenthaltsrecht ist unbefristet. Aber Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ist nur so lange gültig wie Ihr Pass. Weitere Informationen dazu im Abschnitt "Erlöschen des Aufenthaltsrechtes" auf der jeweiligen Seite der Niederlassungserlaubnis.