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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/visum-berufsqualifikation.php 06.02.2026 11:01:35 Uhr 14.03.2026 17:15:23 Uhr

Aufenthalt als Fachkraft

§ 18a oder § 18b Aufenthaltsgesetz

Sie haben eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen oder einen Hochschulabschluss  absolviert? Dann können Sie einen Aufenthalt als Fachkraft beantragen.  

Der Aufenthaltstitel unterscheidet sich dabei je nach Ausbildungsart:

Sie haben eine Berufsausbildung an einer Schule oder in einem Betrieb gemacht? Dann können Sie den Aufenthalt als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen.

Ihr Abschluss entspricht einem Hochschulstudium, zum Beispiel ein Bachelor, Master oder ein Diplom? Dann können Sie den Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss beantragen.

Zeichnung: Zwei Personen in einem Büro. Eine Person sitzt auf einem Stuhl und hält ein Dokument, während die andere auf einem Hocker sitzt und ein Dokument zeigt. Beide tragen legere Kleidung.