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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/visum-berufsqualifikation.php 11.09.2025 14:11:12 Uhr 08.10.2025 12:14:53 Uhr

Aufenthalt als Fachkraft

§ 18a oder § 18b Aufenthaltsgesetz

Sie haben eine qualifizierte Ausbildung abgeschlossen oder einen Hochschulabschluss  absolviert? Dann können Sie einen Aufenthalt als Fachkraft beantragen.  

Der Aufenthaltstitel unterscheidet sich dabei je nach Ausbildungsart:

Sie haben eine Berufsausbildung an einer Schule oder in einem Betrieb gemacht? Dann können Sie den Aufenthalt als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen.

Ihr Abschluss entspricht einem Hochschulstudium, zum Beispiel ein Bachelor, Master oder ein Diplom? Dann können Sie den Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss beantragen.