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Deutsch lernen
Deutsch ist wichtig, wenn Sie eine Arbeit suchen, eine Ausbildung machen oder im Alltag gut zurechtkommen möchten. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Deutsch lernen können.
Integrationskurse
Der Integrationskurs ist ein Angebot vom Staat. Der Kurs hat zum Ziel, das Sprachniveau B1 im Deutschen zu erreichen. Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen:
Einem Sprachkurs für Alltagsthemen wie Einkaufen, Wohnen, Arztbesuch oder Arbeit (600 Unterrichtstunden). Der Sprachkurs endet mit der Abschlussprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ (DTZ).
Einem Orientierungskurs über das Leben, die Kultur, Geschichte und Politik in Deutschland (100 Unterrichtsstunden). Der Orientierungskurs endet mit dem Abschlusstest „Leben in Deutschland“ (LiD).
Ausführliche Informationen zum Integrationskurs finden Sie unter: Dresden/Orientierungshilfen/Integrationskurse
Teilnahme und Anmeldung
Für die Teilnahme am Integrationskurs müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
- Sie haben eine gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Sie wollen dauerhaft in Deutschland bleiben und haben eine gute Bleibeperspektive.
- Sie haben einen Bedarf an Integration und keine oder wenig Deutschkenntnisse.
Wenn Sie zum ersten Mal eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, prüft die Ausländerbehörde auch Ihren Zugang zum Integrationskurs. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie von der Ausländerbehörde eine Berechtigung oder Verpflichtung für den Integrationskurs bekommen:
- Mit einer Berechtigung dürfen Sie an einem Integrationskurs teilnehmen.
- Mit einer Verpflichtung müssen Sie am Integrationskurs teilnehmen.
Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet sind, können Sie auch von dort eine Berechtigung erhalten.
Beachten Sie:
Sie bekommen keine Berechtigung zum Integrationskurs, wenn Sie:
- noch ein Visum zur Einreise haben, oder
- eine Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben, oder
- ein Aufenthaltsrecht nach § 24 Aufenthaltsgesetz zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Geflüchtete haben, oder
- schon Deutschkenntnisse auf Niveau B1 haben, oder
- einen Hochschulabschluss haben.
Anmeldung mit Berechtigung
- Einen Kurs finden: Zusammen mit dem sogenannten Berechtigungsschein bekommen Sie normalerweise eine Liste mit Kursträgern in Ihrer Nähe. Wenn Sie keine Liste mit Kursträgern bekommen haben, finden Sie hier Kurse in Ihrer Nähe: BAMF-NAvI.
- Für einen Kurs anmelden: Mit dem Berechtigungsschein können Sie sich dann zu einem Integrationskurs bei einem dieser Kursträger anmelden. Der Kursträger kümmert sich dann in der Regel um die notwendige Zulassung vom BAMF.
- Wenn im Berechtigungsschein unter „Die Teilnahmeberechtigung ist gültig bis…“ ein Datum steht, können Sie sich bis spätestens zu diesem Zeitpunkt anmelden.
- Beachten Sie, dass Sie spätestens ein Jahr nach Anmeldung mit dem Integrationskurs beginnen müssen. Ansonsten erlischt die Berechtigung. Das gilt auch, wenn Sie die Kursteilnahme länger als ein Jahr unterbrechen.
Anmeldung mit Verpflichtung
- Einen Kurs finden: Wenn Sie von der Ausländerbehörde oder der Arbeitsagentur verpflichtet wurden, müssen Sie am Integrationskurs teilnehmen. Hier finden Sie Kursträger und verfügbare Kurse in Ihrer Nähe: BAMF-NAvI.
- Für einen Kurs anmelden: Mit der Verpflichtung können Sie sich dann zu einem Integrationskurs bei einem der Kursträger anmelden. Der Kursträger kümmert sich um alles Weitere.
- Am Kurs teilnehmen: Es ist wichtig, dass Sie sich so schnell wie möglich zum Integrationskurs anmelden und regelmäßig am Kurs teilnehmen. Wenn Sie das nicht tun, kann das für Sie negative Konsequenzen haben:
- Es kann die Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beeinflussen.
- Gegebenenfalls können Sie von der Ausländerbehörde dazu aufgefordert werden, den Kostenbeitrag in Höhe von 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde für den gesamten Integrationskurs vorab in einer Summe zu bezahlen.
- Wenn Sie Sozialleistungen erhalten, können die Leistungen gekürzt werden.
- Es kann ein Bußgeld verhängt werden.
Anmeldung bei freiwilliger Teilnahme
Eine Anmeldung ohne Berechtigung und ohne Verpflichtung ist auch möglich:
Wenn Sie keine Berechtigung oder Verpflichtung haben, können Sie freiwillig am Integrationskurs teilnehmen. Kontaktieren Sie dafür den Kursträger direkt.
Wichtig: Wenn Sie den Integrationskurs freiwillig besuchen, müssen Sie die Kosten für den Kurs komplett selbst zahlen. Es ist keine Ermäßigung und keine Rückerstattung möglich.
Vergabe von freien Plätzen
- Personen mit einer Verpflichtung bekommen zuerst freie Plätze im Integrationskurs.
- Personen mit einer Berechtigung oder Zulassung, warten eventuell länger auf einen freien Platz.
- Personen, die den Integrationskurs komplett selbst bezahlen, bekommen jederzeit einen Platz.
Wie lange dauert der Kurs?
- Der Integrationskurs dauert insgesamt 700 Unterrichtsstunden.
- Es gibt Kurse in Vollzeit und Kurse in Teilzeit.
Tipp: Wenn Sie schon Deutschkenntnisse haben, müssen Sie nicht alle 700 Stunden besuchen. Sie können in ein höheres Sprachniveau einsteigen. Dadurch bezahlen Sie insgesamt auch weniger. Sie sparen also Zeit und Geld.
Machen Sie daher vor der Kursanmeldung einen Einstufungstest für Ihre Sprachkenntnisse bei einem Kursträger.
Was kostet der Kurs?
Die Kostet für den Integrationskurs werden geteilt: Eine Hälfte bezahlt der Staat, die andere Hälfte bezahlen die Teilnehmenden.
- Der Anteil für die Teilnehmenden beträgt aktuell 2,29 Euro pro Unterrichtsstunde. Für einen Integrationskurs mit 700 Stunden sind das insgesamt 1.603 Euro.
- Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen und den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Hälfte der Kosten zurückbekommen. Dafür stellen Sie beim BAMF einen Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags.
- Kostenbefreiung: Wenn Sie ein sehr geringes Einkommen haben oder Arbeitslosengeld bekommen, müssen Sie eventuell gar nichts bezahlen. Dafür können Sie vor dem Kursbeginn einen Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag stellen
Hinweis zur Kostenbefreiung
Ein geringes Einkommen liegt vor, wenn Sie weniger als 33 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung verdienen. 2026 ist das ein Einkommen unter 33.462 Euro brutto im Jahr.
Wenn Sie Kinder haben, kann das Einkommen etwas höher liegen. Daher müssen Sie im Antrag auf Kostenbefreiung die Anzahl Ihrer Kinder angeben. Schicken Sie auch Nachweise für Kinderfreibeträge mit, zum Beispiel die letzte Gehaltsabrechnung.
Eine Kostenbefreieung oder Rückerstattung ist nicht möglich für Personen, die sich als "Selbstzahler" freiwillig für einen Kurs angemeldet haben. Also für Personen ohne Verpflichtung und ohne Berechtigung.
Berufssprachkurse - BSK
Teilnahme und Anmeldung
Teilnehmen können Menschen mit Deutschkenntnissen ab dem Sprachniveau B1 und Menschen auf Jobsuche, die arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldet sind.
Ablauf der Anmeldung:
1. Teilnahmeberechtigung einholen:
Für die Anmeldung brauchen Sie eine Teilnahmeberechtigung zum Berufssprachkurs.
- Wenn Sie arbeitssuchend oder arbeitslos gemeldet sind, bekommen Sie diese bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter.
- Beschäftigte und Auszubildende beantragen eine Teilnahmeberechtigung beim BAMF. Das gilt auch für alle, die zur Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse in Deutschland sind. Hier finden Sie das Antragsformular.
3. Einen Kurs finden:
Hier finden Sie eine Übersicht mit Kursen in Ihrer Nähe: Berufssprachkurse | Sprachförderung | Bundesagentur für Arbeit
4. Für einen Kurs anmelden:
Wenn Sie die Teilnahmeberechtigung haben, können Sie sich bei einem Kursträger anmelden.
Was kostet der Kurs?
- Der Anteil für Teilnehmende beträgt aktuell 2,56 Euro pro Unterrichtsstunde. Für einen Berufssprachkurs mit 400 Unterrichtsstunden sind das insgesamt 1.024 Euro.
- Wenn Sie die Abschlussprüfung bestehen und den Kurs erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie die Hälfte der Kosten zurückbekommen. Dafür stellen Sie beim BAMF einen Antrag auf eine Kostenrückerstattung.
- Kostenbefreiung: Bei einem Einkommen unter 20.000 Euro pro Jahr ist der Kurs kostenlos.
Ausführliche Informationen zum Berufssprachkurs finden Sie unter:
Berufssprachkurse | Migration | Landeshauptstadt Dresden.
Bei Fragen zum Berufssprachkurs wenden Sie sich per E-Mail ans BAMF unter BSK.Berlin@bamf.bund.de.
Job-BSK und Azubi-BSK
Es gibt besondere Berufssprachkurse:
- Job-BSK: Diesen können Sie berufsbegleitend neben einer Beschäftigung besuchen.
- Azubi-BSK: Diesen können Sie ausbildungsbegleitend während einer Ausbildung besuchen.
Vorteile von Job-BSK und Azubi-BSK:
- schon ab Deutschniveau A2
- speziell für Ihre Berufspraxis, zum Beispiel Pflege oder Gastronomie
- kürzere Sprachkurse: ausbildungsbegleitend oder berufsbegleitend
Wichtig:
Vor der Anmeldung muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber beziehungsweise der Ausbildungsbetrieb zuerst einen Bedarf am Kurs melden:
- Bedarfsmeldung Azubi-BSK
- Bedarfsmeldung Job-BSK
Mehr Informationen zu den besonderen Berufssprachkursen finden Sie unter:
Private Sprachkurse
Sie haben keinen Platz in einem Integrationskurs oder Berufssprachkurs bekommen?
Dann können Sie einen privaten Sprachkurs besuchen. In Dresden gibt es sehr viele Sprachschulen, die Deutschkurse anbieten.
Kosten: Private Sprachkurse müssen Sie selbst bezahlen. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber – manchmal übernimmt er einen Teil der Kosten.
Online Sprachkurse
Es gibt viele Möglichkeiten, Deutsch online zu lernen. Zum Beispiel über kostenlose Online-Kurse, Übungen und Apps. So können Sie schon vor der Einreise Deutsch lernen oder in Ihrer Freizeit.
Hier finden Sie unterschiedliche Angebote für Alltag und Beruf: Online Deutsch lernen | Orientierung im Alltag | Landeshauptstadt Dresden