Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/visum-studium.php 27.08.2025 10:21:56 Uhr 16.09.2025 06:53:17 Uhr |
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Aufenthalt zum Studium
§ 16b Aufenthaltsgesetz
Sie wollen in Deutschland studieren? Vielleicht haben Sie bereits einen Studienplatz an einer deutschen Hochschule erhalten. Dann beantragen Sie einen Aufenthalt zum Studium.
Sie können einen Aufenthaltstitel zum Studium auch beantragen, wenn vorher ein Studienkolleg oder ein Sprachkurs zur Vorbereitung erforderlich ist.
Wichtig ist, dass Sie den Studienplatz im Anschluss daran wirklich bekommen. Das ist oft so bei Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung.
Bei Studiengängen mit Zulassungsbeschränkung ist es anders. Dort ist unklar, ob Sie den Studienplatz nach Abschluss des Studienkollegs oder des Sprachkurses tatsächlich bekommen. Daher entscheidet die Behörde hier im Einzelfall, ob der Aufenthaltstitel erteilt wird.