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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/anerkennung/DAB.php 13.06.2025 11:56:31 Uhr 26.06.2025 18:02:05 Uhr

Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)

Die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation ist ein Nachweis für Abschlüsse über ausländische Berufsausbildungen.

Wofür braucht man eine Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)?

Die DAB ist manchmal Voraussetzung für ein bestimmtes Visum oder eine bestimmte Aufenthaltserlaubnis.

Sie brauchen die DAB zum Beispiel, wenn Sie:

Die DAB bestätigt Folgendes:

  • Ihre Ausbildung ist im Herkunftsland staatlich anerkannt.
  • Ihre Ausbildung entspricht einer mindestens 2-jährigen Ausbildung in Vollzeit.
  • Sie haben Ihre Ausbildung erfolgreich beendet.

Weitere Informationen zur Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation finden Sie auf der Seite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.

Die DAB ist keine volle Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses

  • Die DAB ersetzt nicht das Anerkennungsverfahren in Deutschland,
  • erlaubt es nicht, in einem reglementierten Beruf zu arbeiten, 
  • bestätigt nicht, dass Ihre Ausbildung mit einer deutschen Ausbildung vergleichbar ist und
  • wird nicht für Hochschulabschlüsse ausgestellt.

Zuständige Stelle für die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB)

Für die Digitale Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) zuständig.

Dort beantragen Sie die DAB. Das geht nur online. Das heißt, ein Antrag per Post oder formlos ist nicht möglich.

Kosten (Stand: März 2025): 150 Euro

Bearbeitungszeit: Etwa 2 Monate