Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/einbuergerung.php 29.08.2025 08:58:07 Uhr 16.09.2025 06:54:52 Uhr |
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Einbürgerung in Deutschland
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Mit der Einbürgerung in Deutschland erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsangehörigen dieses Landes.
- Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht. Sie können also an Wahlen teilnehmen oder sich selbst wählen lassen.
- Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der EU.
- Sie haben auch das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit.
- Und Sie können den Schutz der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen.
Webseite Einbürgerung
Weitere Informationen zur Einbürgerung in Dresden und zur Antragsvorbereitung finden Sie hier: Webseite Einbürgerung
Gesetzliche Voraussetzungen
Beantragung in Dresden
Kontakt
Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Landeshauptstadt Dresden Bürgeramt Abt. Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
Postanschrift
Postfach 12 00 20 01001 Dresden
Besucheranschrift
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