Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/einbuergerung.php 05.06.2025 09:44:36 Uhr 17.07.2025 04:57:30 Uhr |
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Einbürgerung in Deutschland
Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen.
Mit der deutschen Staatsbürgerschaft erhalten Sie alle Rechte und Pflichten der Staatsbürgerinnen und Staatsbürger dieses Landes.
- Sie erhalten aktives und passives Wahlrecht. Sie können also an Wahlen teilnehmen oder sich selbst wählen lassen.
- Sie können Ihren Aufenthalt und Wohnsitz frei wählen, sowohl in Deutschland als auch in allen anderen Ländern der EU.
- Sie haben auch das Recht auf uneingeschränkte Berufsfreiheit.
- Und Sie können den Schutz der sozialen Sicherungssysteme in Anspruch nehmen.
Website Einbürgerung
Weitere Informationen zur Einbürgerung in Dresden und zur Antragsvorbereitung finden Sie hier:
Gesetzliche Voraussetzungen
Beantragung in Dresden
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Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
Landeshauptstadt Dresden Bürgeramt Abt. Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten
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Postfach 12 00 20 01001 Dresden
Besucheranschrift
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