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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/massnahmen-zur-anerkennung.php 27.08.2025 09:46:04 Uhr 08.10.2025 12:18:55 Uhr

Aufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung

§ 16d Aufenthaltsgesetz

Sie haben in einem anderen Land eine berufliche Ausbildung abgeschlossen. Wenn Sie in Deutschland als Fachkraft arbeiten möchten, muss Ihre Ausbildung anerkannt werden.

Mit diesem Aufenthaltstitel haben Sie die Möglichkeit, bereits vor oder während des Anerkennungsverfahrens nach Deutschland zu kommen.

  • Wenn Sie den Anerkennungsprozess noch nicht begonnen haben, können Sie mit einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen. Dabei hilft Ihnen der Arbeitgeber, das Anerkennungsverfahren hier vor Ort zu starten.

  • Sie haben schon einen Bescheid über Ihre Anerkennung. Es ist ein Bescheid über einen Mangel, ein sogenannter Defizitbescheid. Das heißt, Sie müssen noch zusätzliche Kenntnisse erlernen und nachweisen. Mit einer Qualifizierungsmaßnahme, zum Beispiel einer Schulung bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber können Sie die fehlenden Fähigkeiten erlernen.
  • Ihnen fehlen wichtige Dokumente für das Anerkennungsverfahren. Dadurch kann das Verfahren nicht gestartet werden. In diesem Fall haben Sie eine weitere Möglichkeit: Sie können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um eine Qualifikationsanalyse zu machen. Dabei zeigen Sie durch Arbeit oder praktische Übungen, was Sie können. So kann trotzdem geprüft werden, ob Ihre Ausbildung anerkannt werden kann.
Person steht vor drei Dokumenten mit farbigen und grauen Kästchen, verbunden durch Pfeile in einem Prozessdiagramm