Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/massnahmen-zur-anerkennung.php 04.06.2025 11:59:16 Uhr 26.06.2025 19:47:32 Uhr |
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Aufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung
§ 16d Aufenthaltsgesetz
Sie haben in einem anderen Land eine berufliche Ausbildung abgeschlossen. Wenn Sie in Deutschland als Fachkraft arbeiten möchten, muss Ihre Ausbildung anerkannt werden.
Mit diesem Aufenthaltstitel haben Sie mehrere Möglichkeiten schon vor oder während der Anerkennung nach Deutschland zu kommen.
- Wenn Sie den Anerkennungsprozess noch nicht begonnen haben, können Sie mit einer sogenannten Anerkennungspartnerschaft nach Deutschland einreisen. Dabei hilft Ihnen der Arbeitgeber, das Anerkennungsverfahren hier vor Ort zu starten.
- Sie haben schon einen Bescheid über Ihre Anerkennung. Es ist ein Bescheid über einen Mangel, ein sogenannter Defizitbescheid. Da heißt, Sie müssen noch zusätzliche Kenntnisse erlernen und nachweisen. Mit einer Qualifizierungsmaßnahme, wie einer Schulung, bei ihrem zukünftigen Arbeitgeber können Sie die fehlenden Fähigkeiten erlernen.
- Ihnen fehlen wichtige Dokumente für das Anerkennungsverfahren. Wenn dadurch das Verfahren nicht gestartet werden kann, gibt es eine andere Möglichkeit: Sie können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen, um eine Qualifikationsanalyse zu machen. Dabei zeigen Sie durch Arbeit oder praktische Übungen, was Sie können. So kann trotzdem geprüft werden, ob Ihre Ausbildung anerkannt werden kann.