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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/visum-forschung.php 28.08.2025 11:21:37 Uhr 16.09.2025 06:49:23 Uhr

Aufenthalt zur Forschung

§ 18d Aufenthaltsgesetz

Sie wollen im Bereich Forschung und Wissenschaft in Deutschland arbeiten? Dann informieren Sie sich hier über einen Aufenthaltstitel zur Forschung.

Ein Aufenthaltstitel zur Forschung ist möglich, wenn Sie:

  • einen passenden Arbeitsplatz als Wissenschaftlerin beziehungsweise Wissenschaftler gefunden haben
  • eine Aufnahmevereinbarung einer Hochschule oder einer Forschungseinrichtung haben.
Eine Zeichnung: Ein Mann gibt mit der einen Hand etwas in ein großes Laborgefäß. In der anderen Hand hält er ein beschriebenes Blatt.