Ihr Aufenthaltszweck in Deutschland endet, wenn Ihr Aufenthaltstitel abläuft oder Ihr geplanter Zweck erreicht ist. Zum Beispiel, wenn:
- Sie Ihr Forschungsvorhaben abschließen.
- Sie Ihre Forschungsarbeit vorzeitig abbrechen oder kündigen oder Ihnen gekündigt wird. Achtung: Wenn Ihr Aufenthaltszweck früher endet als geplant, müssen Sie dies innerhalb von 4 Wochen der Ausländerbehörde melden.
Der Aufenthaltstitel erlischt unter anderem auch, wenn:
- Sie länger als 6 Monate am Stück im Ausland sind.
- Sie Deutschland dauerhaft verlassen und Ihren Lebensmittelpunkt in ein anderes Land verlegen.
- Eine Bedingung eintritt, die den Aufenthaltstitel sofort auflöst. In den meisten Fällen, wenn Sie soziale Leistungen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel: Sozialhilfe, Bürgergeld und Ähnliches.
- Die Ausländerbehörde den Aufenthaltstitel widerruft oder zurücknimmt. Zum Beispiel, wenn eine Person falsche Angaben macht und dadurch die Aufenthaltserlaubnis erhält.
Was passiert danach?
Sie möchten in Deutschland bleiben?
Wenn Ihr Aufenthaltszweck endet, können Sie eine Verlängerung des Aufenthalts oder einen Wechsel in einen anderen Aufenthaltszweck beantragen. Dafür müssen Sie die notwendigen Voraussetzungen für den weiteren Aufenthaltszweck erfüllen.
Beachten Sie, dass Sie rechtzeitig einen Antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Mehr Informationen dazu unter dem Punkt "Beantragung im Inland".
Wenn Ihr Aufenthaltsrecht endet und Sie in keinen anderen Aufenthaltszweck wechseln können, müssen Sie Deutschland verlassen. Wollen Sie dann wieder dauerhaft einreisen, müssen Sie die Voraussetzungen für einen Aufenthaltszweck erfüllen. Gegebenenfalls brauchen Sie auch wieder ein Visum.