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https://welcome.dresden.de/de/unternehmen/beschleunigtes-fachkraefteverfahren.php 28.03.2025 11:59:58 Uhr 31.03.2025 22:34:06 Uhr

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Was ist das Beschleunigte Fachkräfteverfahren?

§ 81a AufenthG

In der Regel wird das Visum zur Beschäftigung von der Fachkraft im Ausland bei der deutschen Auslandsvertretung vor Ort beantragt (= reguläres Visumverfahren). Abhängig von der Belastung der jeweiligen Auslandsvertretung und deren Organisation kann die Terminvergabe und Bearbeitung des Visumantrags mehrere Monate dauern.

Sind die Wartezeiten auf einen Termin bei der Auslandsvertretung sehr lang oder ist mit einer langen Bearbeitungszeit des Antrags zu rechnen, lohnt sich zur schnelleren Abwicklung gegebenenfalls ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG.

Durch das beschleunigte Verfahren verkürzen sich die Zeiten für die Terminvergabe und für die Bearbeitung bei der deutschen Auslandsvertretung. Diese kürzeren Bearbeitungsfristen für Visastellen sind gesetzlich festgelegt. Sofern noch ein Anerkennungsverfahren zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse notwendig ist, verkürzt sich auch die Dauer des Anerkennungsverfahrens.