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https://welcome.dresden.de/de/unternehmen/beschleunigtes-fachkraefteverfahren.php 12.06.2025 16:51:27 Uhr 13.07.2025 09:42:49 Uhr

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

§ 81a AufenthG

Die Fachkraft aus einem Drittland muss im Ausland ein Visum beantragen. Das dauert oft mehrere Monate.
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren geht es schneller. Es hilft, lange Wartezeiten bei der Botschaft zu vermeiden. Auch die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen kann schneller ablaufen.