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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/01-Aufenthaltstitel.php 30.04.2026 16:05:56 Uhr 16.07.2026 03:19:39 Uhr

Aufenthaltstitel

Sie brauchen in der Regel einen Aufenthaltstitel. Damit können Sie nach Deutschland einreisen und hier leben, lernen und arbeiten. Auf den folgenden Seiten finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Aufenthaltstitel im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie Beschäftigung und für den Familiennachzug.

Arten des Aufenthaltstitels

Das Aufenthaltsgesetz nennt sieben verschiedene Aufenthaltstitel. Diese teilen sich in befristete und unbefristete Aufenthaltstitel.

Befristete Aufenthaltstitel:

  1. Visum zur Einreise einer Person zu verschiedenen Zwecken
  2. Aufenthaltserlaubnis nach erfolgter Einreise zu verschiedenen Zwecken
  3. Blaue Karte EU für Fachkräfte mit besonderen Gehaltsvoraussetzungen
  4. ICT-Karte für Entsendungen von Beschäftigten aus Drittstaaten in die deutsche Niederlassung eines Unternehmens
  5. Mobiler ICT-Karte für Inhaber einer ICT-Karte aus einem anderen EU-Staat

Unbefristete Aufenthaltstitel:

  1. Niederlassungserlaubnis
  2. Daueraufenthalt – EU

Notfalltermine

Notfalltermine sind nur in Ausnahmefällen möglich. Zum Beispiel, wenn der Aufenthaltstitel in weniger als 2 Wochen abläuft oder ein medizinischer Notfall vorliegt. Bevorstehende private oder berufliche Reisen sind kein Grund für einen Notfalltermin.

Auf den folgenden Seiten erfahren Sie Voraussetzungen, Prozesse zur Beantragung oder Verlängerung, Perspektiven zum weiteren Aufenthalt, Mitteilungspflichten und wann der Aufenthaltstitel endet. 

Informationen nach Aufenthaltszweck

Für Informationen zum jeweiligen Aufenthaltstitel klicken Sie auf die gelbe Kacheln. Beachten Sie: Sie wechseln dann auf die Webseite dresden.de der Landeshauptstadt Dresden.