Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/verpflichtungserklaerung.php 12.06.2025 15:13:35 Uhr 26.06.2025 17:32:13 Uhr |
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Verpflichtungserklärung
Mit einer Verpflichtungserklärung kann eine Person in Deutschland eine ausländische Person einladen.
Die einladende Person verspricht dabei, für alle Kosten aufzukommen, die dem Staat entstehen könnten – zum Beispiel für:
- Unterkunft,
- Krankheits- oder Pflegekosten,
- Rückreise des Gastes.
Diese Verpflichtung gilt für 5 Jahre.
Wer kann eine Verpflichtungserklärung abgeben?
- Personen mit Deutscher Staatsbürgerschaft
- Personen mit einem langfristigen Aufenthaltstitel für Deutschland
Hinweis: Bei der Ausländerbehörde Dresden können nur Personen mit Wohnsitz in Dresden eine Verpflichtungserklärung abgeben.
Wichtig
- Nur eine Person kann eine Verpflichtung abgeben.
- Diese Person muss persönlich zur Ausländerbehörde kommen.
Drei Formen der Verpflichtungserklärung
1. Verpflichtung über das Einkommen
2. Verpflichtung mit Barkaution
3. Formlose Einladung
Verfahren
Stellen Sie Ihren Antrag mit ausreichend Zeit vor der Einreise ihres Gastes. Der Gast muss innerhalb von 6 Monaten nach Abgabe der Erklärung einreisen.
Melden Sie sich dafür bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Die Ausländerbehörde Dresden können Sie dazu per E-Mail erreichen. Schreiben Sie, welche Verpflichtungserklärung Sie abgeben möchten. Geben Sie folgenden Informationen an: Name und Nationalität der eingeladenen Person und die geplante Aufenthaltsdauer in Deutschland.
Wenn möglich, senden Sie direkt die notwendigen Dokumente im PDF-Format mit.
- Einladungsschreiben und Termin: Innerhalb weniger Tage nach Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde Dresden bekommen Sie ein Einladungsschreiben. Darin ist ein Termin zur persönlichen Vorsprache und einer Liste mit notwendigen Dokumenten, die Sie alle ausgedruckt zum Termin mitbringen müssen.
- Finale Bearbeitung: Im persönlichen Termin wird ihr Antrag geprüft und im positiven Fall die Verpflichtungserklärung gleich ausgestellt.
- Übergabe an die eingeladene Person: Stellen Sie die Verpflichtungserklärung der eingeladenen Person zur Verfügung. Wenn möglich senden Sie das Dokument postalisch und digital zu.
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde Dresden
Team Einreise
Theaterstraße 13
01067 Dresden
E-Mail: einreise@dresden.de