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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/ausbildungsvisum.php 27.08.2025 10:10:29 Uhr 16.09.2025 06:51:27 Uhr

Aufenthalt zur Ausbildung

§ 16a Aufenthaltsgesetz

Sie wollen in Deutschland eine Ausbildung machen? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Ausbildungsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt zur Ausbildung.

Beachten Sie: Eine qualifizierte Ausbildung dauert in Deutschland mindestens 2 Jahre. Sie ist Grundlage für einen späteren Aufenthalt als Fachkraft in Deutschland. Es gibt verschiedene Arten der Ausbildung: eine betriebliche beziehungsweise duale Ausbildung und eine schulische Ausbildung.

Sie können vor der Ausbildung einen vorbereitenden Sprachkurs in Deutschland besuchen. Das müssen Sie bereits im Antrag angeben.

Frau mit gelbem Oberteil und schwarzer Hose steht neben einem Fortschrittsdiagramm mit zwei markierten Schritten