Normalerweise bekommen Sie von der Ausländerbehörde Dresden einen Termin. Bei diesem Termin geht es um die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis.
Aber: Sie müssen auch selbst darauf achten, wann Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihr Visum abläuft. Stellen Sie Ihren Antrag im besten Fall 3 Monate vor Ablauf ihres derzeitigen Aufenthaltstitels in Deutschland.
Schreiben Sie dafür an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Wenn Sie neu in Dresden oder aus dem Ausland zugezogen sind, schreiben Sie zuerst an die allgemeine E-Mail-Adresse der Ausländerbehörde. Senden Sie direkt die notwendigen Dokumente im PDF-Format mit.
Verfahren
- Terminvergabe: Die Sachbearbeitung entscheidet dann, ob Sie die Unterlagen per Post oder persönlich abgeben sollen. In jedem Fall wird ein Termin für die Abnahme der biometrischen Daten vereinbart. Das bedeutet für das Passfoto und die Fingerabdrücke.
- Finale Bearbeitung: Nach Vorlage aller Dokumente dauert die finale Bearbeitung aktuell zwischen 6 bis 8 Wochen.
Manchmal erhalten Sie im Termin eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese erlaubt Ihren weiteren Aufenthalt bis zur abschließenden Entscheidung der Ausländerbehörde.
Wichtig: Reisen außerhalb des Schengenraums mit einer Fiktionsbescheinigung erfolgen grundsätzlich in eigener Verantwortung.
Kosten
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
- Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
- Verlängerung mit Wechsel des Aufenthaltsrechtes: 98,00 Euro
Notwendige Dokumente
- Pass: Namensseite mit Lichtbild
- Wenn vorhanden, aktuell gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (Visum zur Einreise oder Aufenthaltserlaubnis)
- Wenn vorhanden, aktuell gültiges Aufenthaltsdokument aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat
- Ausbildungsvertrag
- Bei betrieblichen Ausbildungen: Die vom Arbeitgeber ausgefüllte „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts:
- Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2. Anerkannte Zertifikate folgender Einrichtungen:
- Goethe-Institut e.V.
- telc GmbH
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD)
- TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der RuhrUniversität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER)
- ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)
Hinweis: Eine Antragstellung ist immer ein individueller Prozess. Während der Bearbeitung kann festgestellt werden, dass weitere Dokumente benötigt werden.