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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/ausbildungsvisum.php 13.06.2025 08:53:20 Uhr 26.06.2025 16:49:06 Uhr

Aufenthalt zur Ausbildung

§ 16a Aufenthaltsgesetz

Sie wollen in Deutschland eine Ausbildung machen? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Ausbildungsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt zur Ausbildung.

Beachten Sie: Eine qualifizierte Ausbildung dauert in Deutschland mindestens 2 Jahre. Sie ist Grundlage für einen späteren Aufenthalt als Fachkraft in Deutschland. Es gibt verschiedene Arten der Ausbildung: eine betriebliche beziehungsweise duale Ausbildung und eine schulische Ausbildung.

Sie können vor der Ausbildung einen vorbereitenden Sprachkurs in Deutschland besuchen. Das müssen Sie bereits im Antrag angeben.