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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/visum-selbstaendigkeit.php 13.06.2025 14:07:05 Uhr 26.06.2025 22:42:27 Uhr

Selbstständigkeit

§ 21 Aufenthaltsgesetz

Sie möchten eine selbstständige Tätigkeit in Deutschland ausüben? Sie wollen ein Unternehmen gründen oder freiberuflich tätig sein? Hier finden Sie alle nötigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung.

Eine selbstständige Tätigkeit kann Ihre hauptberufliche Tätigkeit sein. Aber Sie kann auch in geringerem Maße neben einer Beschäftigung mit einem Arbeitsvertrag oder zum Beispiel neben dem Studium ausgeübt werden. Insgesamt dürfen Sie aber nur 48 Stunden pro Woche arbeiten. Das schließt die selbstständige Tätigkeit mit ein.

Zum Beispiel: Sie arbeiten in der Woche 30 Stunden in einem Unternehmen. Am Wochenende arbeiten Sie in Ihrem eigenen Geschäft für maximal 18 Stunden. Dort verkaufen Sie selbstgemachte Produkte.

Das Gesetz unterscheidet in selbstständige und freiberufliche Tätigkeit. Die freiberufliche Tätigkeit ist eine besondere Form der Selbstständigkeit. Welche der beiden Optionen auf Sie zutrifft finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Hinweis

Einige Aufenthaltstitel erlauben die selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit von Anfang an. Im Zusatzblatt steht „Erwerbstätigkeit erlaubt“ oder „selbstständige Tätigkeit gestattet“. Mit diesem Vermerk brauchen Sie keine extra Erlaubnis von der Ausländerbehörde.

Beispiele dafür sind: