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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/daueraufenthalt.php 29.08.2025 12:26:27 Uhr 16.09.2025 06:53:16 Uhr

Daueraufenthalt-EU

§ 9a Aufenthaltsgesetz 

Der Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland. Er ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, bietet aber zusätzliche Vorteile. Insbesondere erleichtert er die Mobilität innerhalb der Europäischen Union (EU).

Eine Zeichnung: Eine Frau hält einen Globus in den Händen

Mit dem Daueraufenthalt-EU dürfen Sie:

  • dauerhaft in Deutschland leben und arbeiten
  • in viele EU-Staaten visumfrei einreisen und dort einen Aufenthaltstitel beantragen (Ausnahmen: Dänemark und Irland)
  • sich bis zu 12 Monate außerhalb der EU aufhalten
  • und Sie müssen viele Änderungen nicht mehr melden, wie zum Beispiel Jobwechsel.