Melden Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort. In Dresden schreiben Sie dazu eine E-Mail an akzess@dresden.de. Schreiben Sie dazu, dass Sie einen Daueraufenthalt EU beantragen wollen.
In der E-Mail sollten folgende Informationen stehen:
- Ihren vollständigen Namen (bitte wie in Ihrem Pass geschrieben) und Ihr Geburtsdatum
- Ihr Anliegen: Terminvergabe für einen Antrag auf Daueraufenthalt EU
Hängen Sie folgende Dokumente gleich mit an:
- Pass und Aufenthaltserlaubnis mit Zusatzblatt
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
- Nachweis der Rentenversicherungsbeiträge
- Sprachzertifikat
- Nachweis des Test Leben in Deutschland oder Einbürgerungstest
Stellen Sie Ihren Antrag vor Ablauf ihres derzeitigen Aufenthaltstitels.
Verfahrensdauer
- Einladungsschreiben: Etwa 3 bis 4 Wochen nach Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde Dresden bekommen Sie ein Einladungsschreiben. Darin enthalten sind ein Termin zur persönlichen Vorsprache und eine Liste mit notwendigen Dokumenten, die Sie zum Termin mitbringen müssen.
- Termin: Aufgrund von Wartezeiten, wird der Termin wahrscheinlich erst nach etwa 3 Monaten stattfinden. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Umzug in eine andere Stadt planen, kann leider keine Bearbeitung Ihres Anliegens in Dresden stattfinden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes.
- Finale Bearbeitung: Nach Vorlage aller Dokumente im persönlichen Termin dauert die finale Bearbeitung aktuell zwischen 6 bis 12 Wochen.
Wichtig: Bei einem zeitnah bevorstehenden Wechsel der Beschäftigung und während einer Probezeit im Arbeitsvertrag wird kein Daueraufenthalt EU erteilt. Die längerfristige Sicherung des Lebensunterhaltes ist nicht gewährleistet. Zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag muss ein noch mindestens 6 Monate gültiger Arbeitsvertrag vorliegen.
Kosten
Erteilung: 109,00 Euro
Notwendige Dokumente
- Pass: Namensseite mit Lichtbild
- aktueller elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
- die letzten 3 Gehaltsnachweise
- Bescheinigung über Ihre Beiträge zur Rentenversicherung. Hinweis: Sie können das bei der deutschen Rentenversicherung anfordern und über die jährlichen Lohnsteuerbescheinigungen der vergangenen Jahre nachweisen. Für das aktuelle Jahr reichen Sie die monatlichen Gehaltnachweise ein.
- Bestätigung des Arbeitgebers über das fortbestehende Arbeitsverhältnis
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Hinweis: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie beim Finanzamt Dresden beantragen.
- Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 beziehungsweise A1 bei Hochschulabschluss. Anerkannte Zertifikate folgender Einrichtungen:
- Goethe-Institut e.V.
- telc GmbH
- Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD)
- TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der RuhrUniversität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER)
- ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH)
- Nachweis über den Abschluss des Integrationskurses, Testergebnis „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest. Die Testzentren für den "Test Leben in Deutschland" können Sie im BAMF Navi finden. Dort muss bei den Bildungsträgern das Zeichen „LiD“ zu sehen sein.
Hinweis: Eine Antragstellung ist immer ein individueller Prozess. Während der Bearbeitung kann festgestellt werden, dass weitere Dokumente benötigt werden.