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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/daueraufenthalt.php 04.06.2025 14:07:20 Uhr 26.06.2025 17:33:25 Uhr

Daueraufenthalt EU

§ 9a Aufenthaltsgesetz 

Der Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel in Deutschland. Er ist der Niederlassungserlaubnis gleichgestellt, bietet aber zusätzliche Vorteile. Sie können unter erleichterten Bedingungen in fast allen EU-Staaten weiterziehen und dort einen Aufenthaltstitel beantragen. Hier finden Sie alle Details zur Erlaubnis des Daueraufenthalts EU.

Unterschied zu einer Aufenthaltserlaubnis

 Mit dem Daueraufenthalt EU dürfen Sie:

  • dauerhaft in Deutschland leben
  • arbeiten, ohne eine extra Erlaubnis zu brauchen,
  • bis zu 12 Monate lang außerhalb der EU aufhalten
  • in viele EU Staaten visumfrei einreisen und dort einen Aufenthaltstitel beantragen
  • und müssen viele Änderungen nicht melden (z. B. Jobwechsel).

Ihr Aufenthaltsrecht ist unbefristet. Aber Ihr elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ist nur so lange gültig wie Ihr Pass. Weitere Informationen dazu im Abschnitt Erlöschen des Aufenthaltstitels.