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Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/sprachkurse-und-schulbesuch.php 18.11.2025 13:21:11 Uhr 23.11.2025 06:38:48 Uhr |
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Aufenthalt für Sprachkurse und Schulbesuch
Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb bekommt man für die Zeit des Sprachkurses. Es gilt höchstens für zwölf Monate.
Wichtig ist eine ausführliche Begründung. Antragstellerinnen und Antragsteller sollen genau erklären:
- warum sie Deutsch lernen möchten,
- welche Ziele sie haben und
- wie sie das Gelernte später nutzen wollen, zum Beispiel für ein Studium, eine Ausbildung oder eine Arbeit in Deutschland.
Der Aufenthalt zum internationalen Schüleraustausch oder ein Gastschuljahr dient der Förderung der Sprachkenntnisse und des persönlichen Kennenlernens anderer Länder und Kulturen für maximal 1 Jahr. Ein unmittelbarer Austausch von Schülern und Schülerinnen ist nicht erforderlich.
Der Schulbesuch regelt einen Aufenthalt zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule einer Person. Dies ist in der Regel ab der 9. Klasse aufwärts möglich. Dabei müssen die Ausbildungskosten durch die Eltern zumindest überwiegend getragen werden.