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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/eat.php 11.09.2025 13:24:32 Uhr 08.10.2025 12:16:38 Uhr

Elektronischer Aufenthaltstitel - eAT

Sie haben in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragt. Am Ende erhalten Sie eine Chipkarte mit Foto und Ihren persönlichen Daten. Das ist der Elektronische Aufenthaltstitel - kurz der eAT.

Was ist der Elektronische Aufenthaltstitel?

Eine Zeichnung: Drei Profilkarten mit Porträts von Personen, eine Karte ist hervorgehoben und mit einem gelben Häkchen markiert
Ausweise

Personen mit einem der folgenden Aufenthaltstitel erhalten einen eAT.

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • ICT-Karte und Mobile-ICT-Karte
  • Niederlassungserlaubnis oder die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Zusammen mit Ihrem Pass können Sie sich mit Ihrem Aufenthaltstitel im Alltag ausweisen.

Zum Beispiel im Bürgeramt, in der Bank oder gegenüber Behörden.

Der eAT kann aber noch viel mehr. Dafür erhalten Sie zusätzlich zum eAT einen PIN Brief.

Wichtig: Bewahren Sie den PIN-Brief gut und sicher auf.

Ausweis verloren! - Was tun?

Bei Diebstahl oder Verlust Ihres eAT – sofort sperren lassen!
Sie brauchen Ihr Sperrkennwort aus dem PIN-Brief.

Sperr-Hotline: 116 116 (kostenlos)