Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/promotion.php 27.08.2025 10:24:51 Uhr 13.09.2025 20:26:25 Uhr |
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Promotion
Sie wollen in Deutschland promovieren? Sie wurden von einer Hochschule zur Promotion angenommen und haben vielleicht auch einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung?
In Deutschland gibt es keinen spezifischen Aufenthaltstitel für die Promotion. Stattdessen stehen Ihnen 3 Möglichkeiten für einen Aufenthaltstitel bei einem Aufenthalt zur Promotion offen.
Welche der 3 Möglichkeiten für Sie am besten geeignet ist, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab:
- Studium (§ 16b Aufenthaltsgesetz):
Der Aufenthaltstitel für das Studium ist die einzige Möglichkeit, wenn Sie zwar von einer Hochschule zur Promotion angenommen wurden, aber keinen Arbeitsvertrag haben. - Forschung (§ 18d Aufenthaltsgesetz):
Der Aufenthaltstitel zur Forschung ist möglich, wenn Sie von einer Hochschule zur Promotion angenommen wurden und eine Aufnahmevereinbarung mit einem Arbeitsvertrag oder einem Stipendium haben.
- Blaue Karte EU (§ 18g Aufenthaltsgesetz):
Die Blaue Karte EU ist möglich, wenn Sie von einer Hochschule zur Promotion angenommen wurden und einen Arbeitsvertrag mit einem Mindestgehalt für die Blaue Karte haben.
Informieren Sie sich zu den einzelnen Möglichkeiten auf unserer Webseite unter Aufenthaltstitel.