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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/zweckwechsel.php 06.02.2026 11:11:37 Uhr 14.03.2026 17:20:43 Uhr

Wechsel des Aufenthaltszwecks

Sie haben bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland und möchten den Aufenthaltszweck wechseln?

Im Aufenthaltsrecht sprechen wir von einem Zweckwechsel, wenn sich der Grund für Ihren Aufenthalt in Deutschland geändert hat und Sie daher einen anderen Aufenthaltstitel beantragen wollen.

Ein Beispiel für den Zweckwechsel: Sie haben einen Aufenthaltstitel zum Studium und möchten nun als Fachkraft arbeiten. Dafür wechseln Sie vom Aufenthaltstitel zum Studium in einen Aufenthaltstitel als Fachkraft.

Eine Zeichnung: Eine Frau in dunklem Overall schaut auf ein Dokument mit mehreren Zeilen. Dahinter befindet sich ein weiteres Dokument in grauer Farbe.