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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/chancenkarte.php 06.02.2026 11:01:43 Uhr 16.02.2026 07:09:56 Uhr

Chancenkarte

§ 20a Aufenthaltsgesetz

Die Chancenkarte ist ein Aufenthaltstitel zur Arbeitsplatzsuche beziehungsweise zur Suche von Maßnahmen zur Anerkennung.

Eine Zeichnung: Frau mit schwarzen Haaren, gelbem Oberteil und schwarzer Hose sitzt und hält zwei Dokumente mit Textzeilen in den Händen. Ein drittes Dokument hängt an der Wand.

Bei der Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche oder zur Suche von Maßnahmen zur Anerkennung unterscheidet man zwei Arten:

  1. Es gibt die Chancenkarte für Fachkräfte. Dafür braucht man einen in Deutschland anerkannten Abschluss.
  2. Es gibt die Chancenkarte nach Punktesystem. Dabei bekommt man Punkte für bestimmte Merkmale. Man braucht insgesamt 6 Punkte für diese Chancenkarte. Ein anerkannter Abschluss ist nicht notwendig.