Die Chancenkarte zur Arbeitsplatzsuche wird für maximal 12 Monate ausgestellt.
Vor Ablauf der Chancenkarte kann eine sogenannte „Folge-Chancenkarte“ beantragt werden. Die „Folge-Chancenkarte“ wird für maximal 2 Jahre erteilt. Dafür muss ein verbindliches Arbeitsplatzangebot für eine qualifizierte Beschäftigung vorliegen. Helfer- oder Anlerntätigkeiten sind nicht ausreichend. Die Bundesagentur für Arbeit muss der Beschäftigung zustimmen.
Eine Folge-Chancenkarte wird nur erteilt, wenn Voraussetzungen für die Erteilung einer anderen Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung nicht erfüllt sind.
Tipp: Anerkennungsverfahren
Sie haben einen Berufsabschluss im Ausland gemacht, aber Ihr ausländischer Abschluss ist in Deutschland noch nicht anerkannt? Dann können Sie während Ihres Aufenthalts zur Arbeitsplatzsuche das Anerkennungsverfahren beantragen. Informieren Sie sich dazu unter Anerkennung.
Mit einem anerkannten Berufsabschluss haben Sie bessere Möglichkeiten auf dem deutschen Arbeitsmarkt:
- Als Fachkraft finden Sie einfacher einen qualifizierten Arbeitsplatz.
- Als qualifizierte Fachkraft werden Sie besser bezahlt.
Bei einer teilweisen Anerkennung, auch „teilweise Gleichwertigkeit“ genannt, können Sie in einen Aufenthalt für Maßnahmen zur Anerkennung wechseln.
Bei einer vollen Anerkennung können Sie in einen Aufenthalt als Fachkraft wechseln, wenn Sie einen Arbeitsplatz über eine qualifizierte Tätigkeit gefunden haben und weitere Voraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich dazu unter Arbeiten als Fachkraft oder Blaue Karte EU.
Unbefristeter Aufenthalt
Ein direkter Wechsel in eine Niederlassungserlaubnis ist nicht möglich. Einen unbefristeten Aufenthaltstitel können Sie frühestens 2 Jahre nach Start einer qualifizierten Beschäftigung beantragen. Dafür müssen Sie:
- 2 Jahre lang als Fachkraft gearbeitet haben.
- Weitere gesetzliche Regeln erfüllen.
Wechsel in andere Aufenthaltszwecke
Sie können in einen anderen Aufenthaltstitel wechseln, wenn Sie die notwendigen Voraussetzungen für den neuen Aufenthaltstitel erfüllen. Informieren Sie sich dazu unter Zweckwechsel.