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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsplatzsuche-anschluss-aufenthalt.php 13.06.2025 08:55:06 Uhr 22.07.2025 23:48:47 Uhr

Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt in Deutschland

§ 20 Aufenthaltsgesetz

Dieser Aufenthaltstitel ist nur für Personen, die bereits in Deutschland sind und einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Ein Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist dabei nicht ausreichend.

Die Personen müssen in Deutschland einen Abschluss gemacht haben. Der Abschluss kann von einer Ausbildung, einem Studium oder einer Maßnahme zur beruflichen Anerkennung sein. Auch nach dem Abschluss einer Forschungstätigkeit kann man diesen Aufenthaltstitel beantragen.