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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsplatzsuche-anschluss-aufenthalt.php 28.08.2025 11:20:47 Uhr 16.09.2025 08:42:51 Uhr

Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt in Deutschland

§ 20 Aufenthaltsgesetz

Dieser Aufenthaltstitel ist nur für Personen, die bereits in Deutschland sind und einen gültigen Aufenthaltstitel für einen langfristigen Aufenthalt haben. Ein Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist nicht ausreichend.

Die antragstellende Person muss in Deutschland einen Abschluss gemacht haben.

Der Abschluss kann von einer Ausbildung, einem Studium oder einer Maßnahme zur beruflichen Anerkennung sein. Auch nach dem Abschluss einer Forschungstätigkeit kann man diesen Aufenthaltstitel beantragen.

Person steht vor drei Textblasen mit Textlinien, jede mit einem gelben Kreis und weißem Häkchen oben rechts