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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsplatzsuche-anschluss-aufenthalt.php 16.02.2026 16:21:37 Uhr 14.03.2026 17:31:59 Uhr

Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt in Deutschland

§ 20 Aufenthaltsgesetz

Dieser Aufenthaltstitel ist nur für Personen, die bereits in Deutschland sind und einen gültigen Aufenthaltstitel für einen langfristigen Aufenthalt haben. Ein Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist nicht ausreichend.

Die antragstellende Person muss in Deutschland einen Abschluss gemacht haben.

Der Abschluss kann von einer Ausbildung, einem Studium oder einer Maßnahme zur beruflichen Anerkennung sein. Auch nach dem Abschluss einer Forschungstätigkeit kann man diesen Aufenthaltstitel beantragen.

Eine Zeichnung: Ein Mann hält ein Dokument in der Hand. Darauf ist symbolisch Text und ein Häkchen abgebildet. Links daneben im Hintergrund sieht man zwei weitere solcher Dokumente, aber in blasserem Ton.