Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsplatzsuche-anschluss-aufenthalt.php 13.06.2025 08:55:06 Uhr 27.06.2025 00:23:33 Uhr |
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Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche im Anschluss an einen Aufenthalt in Deutschland
§ 20 Aufenthaltsgesetz
Dieser Aufenthaltstitel ist nur für Personen, die bereits in Deutschland sind und einen gültigen Aufenthaltstitel haben. Ein Schengenvisum für einen kurzfristigen Aufenthalt ist dabei nicht ausreichend.
Die Personen müssen in Deutschland einen Abschluss gemacht haben. Der Abschluss kann von einer Ausbildung, einem Studium oder einer Maßnahme zur beruflichen Anerkennung sein. Auch nach dem Abschluss einer Forschungstätigkeit kann man diesen Aufenthaltstitel beantragen.