|
Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/unternehmen/entsendungen.php 21.01.2026 12:02:39 Uhr 31.01.2026 20:06:32 Uhr |
|
Entsendungen
Wenn Arbeitnehmende vorübergehend aus dem Ausland nach Deutschland geschickt werden, spricht man von einer Entsendung.
Eine Entsendung nach Deutschland ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen über eine Niederlassung in Deutschland verfügt. In diesem Fall bleibt der Arbeitsvertrag im Herkunftsland bestehen, während der Arbeitgebende seine Mitarbeitenden vorübergehend nach Deutschland entsenden kann, um sie hier für einen begrenzten Zeitraum einzusetzen.
Eine Ausnahme davon bildet das Werkvertragsverfahren. Ein Unternehmen aus einem Drittstaat kann auch ohne Niederlassung in Deutschland Arbeitnehmende im Rahmen eines Werklieferungsvertrages entsenden.
Auch für eine vorübergehende Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland ist grundsätzlich ein Aufenthaltstitel erforderlich, der eine Erlaubnis zur Ausübung der Beschäftigung enthält.
Pflichten des Arbeitgebenden am Einsatzort
Wichtige Fragen zur Entsendung
Arten der Entsendung
Ob eine Entsendung nach Deutschland wie geplant durchgeführt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Diese Kriterien sind wichtig, um festzustellen, ob ein Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis erforderlich sind.
Folgende Faktoren sind entscheidend:
-
Dauer des Aufenthalts
Wie lange die entsendete Person in Deutschland bleiben soll. -
Staatsangehörigkeit der entsendeten Person
Je nach Herkunftsland gelten unterschiedliche Einreise- und Aufenthaltsregelungen. -
Geplante Tätigkeit in Deutschland
Art und Umfang der Arbeit, die in Deutschland ausgeführt werden soll.
Dauer der Entsendung festlegen
Zunächst muss entschieden werden, ob es sich um eine kurzzeitige oder eine langfristige Entsendung handelt.