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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/aufenthaltsgewaehrung-zum-voruebergehenden-schutz.php 19.01.2026 15:47:25 Uhr 31.01.2026 20:06:32 Uhr

Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz - Sonderfall Ukraine

§ 24 AufenthG

Diese Aufenthaltserlaubnis ist ein humanitärer Aufenthaltstitel, der auf Grundlage der Massenzustrom - Richtlinie der EU erteilt wird.

Momentan wird dieses Aufenthaltsrecht nur für geflüchtete Personen aus der Ukraine bis zum 04. März 2027 erteilt. 

Illustration: Person steht zwischen zwei stilisierten Häusern und vergleicht sie.

Sie haben noch keine Wohnung oder eine andere Unterkunft?

Hier geht es zu den Informationen zur Unterbringung von Ukrainischen Geflüchteten