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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/niederlassungserlaubnis-fuer-fachkraefte.php 29.08.2025 09:24:07 Uhr 16.09.2025 08:34:47 Uhr

Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

§ 18c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz

Eine Zeichnung: Ein Mann und eine Frau stehen sich gegenüber. Sie halten gemeinsam ein Dokument in den Händen.

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte richtet sich nur an Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zu folgendem Zweck:

  • Fachkraft mit Berufsausbildung - § 18a AufenthG
  • Fachkraft mit akademischer Ausbildung - § 18b AufenthG
  • Forschung - § 18d AufenthG
  • Blaue Karte EU - § 18g AufenthG