Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de

https://welcome.dresden.de/index_de.php 27.11.2023 13:24:22 Uhr 28.03.2024 21:57:30 Uhr

Aufgaben des Dresden Welcome Center

Sie sind Bürgerin oder Bürger eines Nicht-EU-Staates, leben in Dresden und promovieren oder arbeiten als Fachkraft? Herzlich willkommen beim Dresden Welcome Center (DWC)! Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle aufenthaltsrechtlichen Fragen und haben verschiedene aktuelle Informationen bereits auf unserer Website zusammengestellt.

Bei einer persönlichen Antragstellung beraten wir Sie gern ausführlich. Bitte beachten Sie, dass wir mit einem Terminsystem arbeiten, um uns ausreichend Zeit für Ihr Anliegen zu nehmen.

Kurze Anfragen bearbeiten wir auch per E-Mail oder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in unserem Servicebereich.

Hinweis zum beschleunigten Fachkräfteverfahren

 Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG wird vom Sachgebiet Einreise durchgeführt, welches Sie per E-Mail unter einreise@dresden.de erreichen. Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie hier. 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund eines sehr hohen Aufkommens an Anfragen bitten wir um Ihr Verständnis:

1. Prüfungen für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei Aufnahme einer Tätigkeit oder dem Wechsel eines Arbeitsplatzes nehmen mehrere Wochen in Anspruch. Die Prozesse aller beteiligten Behörden stocken aktuell erheblich aufgrund der Vielzahl von Anliegen. Wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen wollen, informieren Sie uns also bitte so frühzeitig wie möglich und senden folgende Unterlagen per E-Mail an akzess@dresden.de zu:

2. Ziehen Sie in zeitnah in eine andere Stadt zur Aufnahme der Beschäftigung, beantragen Sie bitte die Arbeitserlaubnis bei der neuen Ausländerbehörde. Das Dresden Welcome Center hat einen Terminvorlauf von mehreren Monaten und kann kurzfristige Anliegen leider nicht zeitnah lösen.

3. Für jede Vorsprache ist ein Termin notwendig, welchen Sie bitte per E-Mail vereinbaren. Termine für Verpflichtungserklärungen fragen Sie bitte unter auslaenderbehoerde@dresden.de an.