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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/anerkennungspartnerschaft.php 24.06.2025 11:03:57 Uhr 26.06.2025 22:36:14 Uhr

Anerkennungspartnerschaft

§ 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz

Wenn Sie noch keine Anerkennung für Ihren ausländischen Berufsabschluss haben, ist das kein Problem. Mit diesem Visum dürfen Sie nach Deutschland einreisen und die Anerkennung nach der Einreise beantragen. Dafür brauchen Sie ein Unternehmen als Anerkennungspartner. So können Sie den Antrag auf Anerkennung in Ruhe hier vor Ort stellen.