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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/anerkennungspartnerschaft.php 06.02.2026 11:02:45 Uhr 17.04.2026 07:06:49 Uhr

Aufenthalt für die Anerkennungspartnerschaft

§ 16d Abs. 3 Aufenthaltsgesetz

Der Aufenthalt zur Anerkennungspartnerschaft ist eine Möglichkeit, das Anerkennungsverfahren in Deutschland zu beginnen und abzuschließen.

Mit diesem Visum dürfen Sie nach Deutschland einreisen und den Antrag auf Anerkennung direkt in Deutschland stellen. Voraussetzung ist, dass noch keine Anerkennung für Ihren ausländischen Berufsabschluss vorliegt und Sie ein Unternehmen als Anerkennungspartner gefunden haben.

Zeichnung: Zwei Frauen in einem Büro. Eine Frau sitzt an einem Schreibtisch mit einem Laptop, die andere steht und hält ein farbiges Quadrat. Beide tragen legere Kleidung.