Wenn die Anerkennungspartnerschaft vorzeitig endet oder das Anerkennungsverfahren abgebrochen wird, müssen Sie die Ausländerbehörde informieren. Informieren Sie auch die Ausländerbehörde, wenn das Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet wurde.
Grundsätzlich müssen Sie der Ausländerbehörde folgende Umstände und Veränderungen zeitnah mitteilen:
- Ablauf des Aufenthaltstitels
- Namensänderung
- Heirat oder Scheidung
- Geburt eines Kindes
- Veränderungen im Arbeitsverhältnis, zum Beispiel:
- Ihr Arbeitsverhältnis endet
- Reduzierung der Arbeitszeit, Kurzarbeit
- Mutterschutz und Elternzeit
- Wechsel des Arbeitgebers bei gleicher Tätigkeit oder Wechsel der Tätigkeit. Hinweis: Für den Wechsel brauchen Sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde.
- Zweckwechsel, zum Beispiel:
- Sie möchten vom Aufenthalt für ein Studium in einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche oder zur Beschäftigung wechseln. Hinweis: Für den Wechsel brauchen Sie die Erlaubnis der Ausländerbehörde. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag.
- Umzug und Adressänderungen:
- Bei Umzug innerhalb Deutschlands, ist die Ausländerbehörde an Ihrem neuen Wohnort zuständig. Bitte melden Sie sich dort mit der neuen Meldebescheinigung.
- Bei Wegzug ins Ausland müssen Sie sich vor oder kurz nach Ihrer Ausreise beim Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes abmelden.
Die Behörde prüft, welchen Einfluss die Veränderungen auf Ihren Aufenthalt in Deutschland haben. Im Anschluss informiert Sie die Behörde über die weiteren Schritte.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die E-Mail-Bearbeitung einige Zeit dauert. Manchmal nur ein paar Tage, oft aber auch mehrere Wochen.