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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/qualifizierungsmassnahmen.php 02.09.2025 11:34:48 Uhr 08.10.2025 14:38:53 Uhr

Aufenthalt zur Qualifizierungsmaßnahme

§ 16d Abs. 1 Aufenthaltsgesetz 

Mit einer teilweisen Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses können Sie einen Aufenthalt zur Qualifizierungsmaßnahme beantragen.

Zeichnung: Eine Person mit dunklen Haaren steht in der Mitte, umgeben von vier schwebenden Dokumenten mit gelben Überschriften.

Sie haben die Anerkennung schon beantragt und einen sogenannten Defizitbescheid erhalten. Jetzt können Sie nach der Einreise an Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation teilnehmen. Damit gleichen Sie die Defizite aus.

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme können Sie die vollständige Anerkennung bekommen und als Fachkraft in Deutschland arbeiten.