Stellen Sie Ihren Antrag im besten Fall 3 Monate vor Ablauf ihres derzeitigen Aufenthaltstitels in Deutschland.
Melden Sie sich dafür bei der zuständigen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnort in Deutschland.
Die Ausländerbehörde Dresden können Sie dazu per E-Mail erreichen. Schreiben Sie, welche Aufenthaltserlaubnis Sie beantragen wollen. Wenn möglich, senden Sie direkt die notwendigen Dokumente im PDF-Format mit.
Verfahren
- Einladungsschreiben: Etwa 2 Wochen nach Eingang Ihrer E-Mail bei der Ausländerbehörde Dresden bekommen Sie ein Einladungsschreiben. Darin ist ein Termin zur persönlichen Vorsprache und einer Liste mit notwendigen Dokumenten, die Sie alle ausgedruckt zum Termin mitbringen müssen.
- Termin: Aufgrund von Wartezeiten wird der Termin wahrscheinlich erst nach etwa 3 Monaten stattfinden. Sollten Sie in diesem Zeitraum einen Umzug in eine andere deutsche Stadt planen, kann leider keine Bearbeitung Ihres Anliegens in Dresden stattfinden. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Ausländerbehörde Ihres neuen Wohnortes.
- Finale Bearbeitung: Nach Vorlage aller Dokumente im persönlichen Termin dauert die finale Bearbeitung aktuell zwischen 6 bis 8 Wochen.
Manchmal erhalten Sie im Termin eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Diese erlaubt Ihren weiteren Aufenthalt bis zur abschließenden Entscheidung der Ausländerbehörde.
Kosten
- Erteilung: 100,00 Euro
- Verlängerung bis zu 3 Monaten: 96,00 Euro
- Verlängerung von mehr als 3 Monaten: 93,00 Euro
- Verlängerung mit Wechsel des Aufenthaltsrechtes: 98,00 Euro
Notwendige Dokumente
- Pass: Namensseite mit Lichtbild
- Wenn vorhanden, aktuell gültiger Aufenthaltstitel in Deutschland (Visum zur Einreise oder Aufenthaltserlaubnis)
- Wenn vorhanden, aktuell gültiges Aufenthaltsdokument aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat
- Eheurkunde mit deutscher Übersetzung und Überbeglaubigung wie Apostille oder Legalisation.
- Ehegattenerklärung. Hinweis: Die Ehegattenerklärung bitte ausfüllen, aber noch nicht unterschreiben.
- Nachweis über eine angemessene Krankenversicherung
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes. Zum Beispiel durch:
- Arbeitsvertrag mit drei Gehaltsnachweisen
- Stipendienzusagen
- Aktuellem Kontoauszug mit Guthabenstand
Hinweis: Eine Antragstellung ist immer ein individueller Prozess. Während der Bearbeitung kann festgestellt werden, dass weitere Dokumente benötigt werden.