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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/ehegattennachzug.php 01.10.2025 14:31:12 Uhr 08.10.2025 14:37:17 Uhr

Ehegattennachzug

§ 30 Aufenthaltsgesetz

Auf dieser Seite stehen alle Informationen für einen Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug. Sie finden alle wichtigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung. Wir zeigen Ihnen auch verschiedene Perspektiven für den weiteren Aufenthalt.

Eine Zeichnung: Ein Mann und eine Frau stehen sich gegenüber und schauen sich an. Der Mann hält einen Luftballon in Herzform an einem Band in der Hand, der über den beiden schwebt.

Den Ehegattennachzug können Sie beantragen, wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehemann oder Ihrer Ehefrau nach Deutschland ziehen oder später nachkommen möchten.

Eine grundlegende Voraussetzung ist, dass Sie miteinander verheiratet sind und dies durch entsprechende Urkunden nachweisen können.

Tipp: Sie kommen im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach Deutschland?
Dann kann es sinnvoll sein, den Familiennachzug direkt mit zu beantragen. Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau kann dann direkt mit Ihnen oder innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland kommen. So lassen sich eventuelle Wartezeiten vermeiden.