Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/ehegattennachzug.php 01.10.2025 14:31:12 Uhr 08.10.2025 14:37:17 Uhr |
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Ehegattennachzug
§ 30 Aufenthaltsgesetz
Auf dieser Seite stehen alle Informationen für einen Aufenthaltstitel zum Ehegattennachzug. Sie finden alle wichtigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung. Wir zeigen Ihnen auch verschiedene Perspektiven für den weiteren Aufenthalt.
Tipp: Sie kommen im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach Deutschland?
Dann kann es sinnvoll sein, den Familiennachzug direkt mit zu beantragen. Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau kann dann direkt mit Ihnen oder innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland kommen. So lassen sich eventuelle Wartezeiten vermeiden.