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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/kindernachzug.php 11.09.2025 14:03:30 Uhr 08.10.2025 14:38:53 Uhr

Kindernachzug

§ 32 Aufenthaltsgesetz

Auf dieser Seite stehen alle Informationen für einen Aufenthaltstitel zum Kindernachzug. Sie finden alle nötigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung. Wir zeigen Ihnen zudem verschiedene Perspektiven für den weiteren Aufenthalt.

Einen Aufenthaltstitel zum Kindernachzug können Sie beantragen, wenn Sie:

  • zusammen mit einem oder mehreren Ihrer eigenen Kinder nach Deutschland kommen wollen
  • ein oder mehrere Ihrer eigenen Kinder zu Ihnen nach Deutschland nachziehen möchten.

Tipp:

Sie kommen im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach Deutschland? Dann kann es sinnvoll sein, den Familiennachzug direkt mit zu beantragen. Ihr Kind oder Ihre Kinder können dann direkt mit Ihnen oder innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland kommen. So lassen sich eventuelle Wartezeiten vermeiden.