Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/kindernachzug.php 11.09.2025 14:03:30 Uhr 08.10.2025 14:38:53 Uhr |
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Kindernachzug
§ 32 Aufenthaltsgesetz
Auf dieser Seite stehen alle Informationen für einen Aufenthaltstitel zum Kindernachzug. Sie finden alle nötigen Details zu den Voraussetzungen, dem Antrag und der möglichen Beschäftigung. Wir zeigen Ihnen zudem verschiedene Perspektiven für den weiteren Aufenthalt.
Tipp:
Sie kommen im beschleunigten Fachkräfteverfahren nach Deutschland? Dann kann es sinnvoll sein, den Familiennachzug direkt mit zu beantragen. Ihr Kind oder Ihre Kinder können dann direkt mit Ihnen oder innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland kommen. So lassen sich eventuelle Wartezeiten vermeiden.