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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsvisum.php 17.07.2025 13:12:00 Uhr 22.07.2025 16:19:32 Uhr

Aufenthalt als Fachkrafte mit Berufsausbildung

§ 18a Aufenthaltsgesetz

Sie haben eine qualifizierte Ausbildung absolviert und möchten in Deutschland arbeiten? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Arbeitsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt als Fachkraft mit Berufsausbildung.

Beachten Sie:

  • Eine qualifizierte Ausbildung ist Grundlage für den Aufenthalt als Fachkraft in Deutschland. Sie dauert mindestens 2 Jahre. 
  • Bei der Arbeit muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln. Das heißt, die Tätigkeit erfordert eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung. Anlern- und Hilfstätigkeiten sind nicht möglich.