Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsvisum.php 24.06.2025 11:02:19 Uhr 26.06.2025 20:18:51 Uhr |
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Aufenthalt als Fachkrafte mit Berufsausbildung
§ 18a Aufenthaltsgesetz
Sie haben eine qualifizierte Ausbildung absolviert und möchten in Deutschland arbeiten? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Arbeitsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt als Fachkraft mit Berufsausbildung.
Beachten Sie:
- Eine qualifizierte Ausbildung dauert mindestens 2 Jahre. Sie ist Grundlage für den Aufenthalt als Fachkraft in Deutschland.
- Bei der Arbeit muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln. Das heißt, die Tätigkeit erfordert eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung. Anlern- und Hilfstätigkeiten sind nicht möglich.