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https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsvisum-hochschulabschluss.php 11.09.2025 14:09:21 Uhr 08.10.2025 14:37:18 Uhr

Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss

§ 18b Aufenthaltsgesetz
Sie haben ein Studium abgeschlossen und möchten in Deutschland arbeiten? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Arbeitsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss.

Beachten Sie:

  • Ihr Studium muss in Deutschland anerkannt sein. Ein ausländischer Abschluss muss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Zuordnung erfolgt über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Entweder durch eine individuelle Zeugnisbewertung oder über die bestehende Datenbank „anabin“. Informationen dazu finden Sie beim Infoportal anabin.
Zeichnung: Zwei Personen sitzen an einem Tisch. Eine Person mit schwarzem Haar arbeitet am Laptop, die andere mit langen, gebundenen Haaren hält ein Blatt Papier. Im Hintergrund stehen Regale mit Aktenordnern.
  • Bei der Arbeit muss es sich um eine qualifizierte Tätigkeit handeln. Das heißt, die Tätigkeit erfordert einen Hochschulabschluss oder eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung. Anlern- und Hilfstätigkeiten sind nicht möglich.