Landeshauptstadt Dresden - welcome.dresden.de https://welcome.dresden.de/de/visum-aufenthalt/aufenthaltstitel/arbeitsvisum-hochschulabschluss.php 11.09.2025 14:09:21 Uhr 08.10.2025 14:37:18 Uhr |
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Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss
§ 18b Aufenthaltsgesetz
Sie haben ein Studium abgeschlossen und möchten in Deutschland arbeiten? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Arbeitsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss.
Sie haben ein Studium abgeschlossen und möchten in Deutschland arbeiten? Vielleicht haben Sie sogar schon einen Arbeitsplatz gefunden? Dann beantragen Sie einen Aufenthalt als Fachkraft mit Hochschulabschluss.
Beachten Sie:
- Ihr Studium muss in Deutschland anerkannt sein. Ein ausländischer Abschluss muss mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Zuordnung erfolgt über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Entweder durch eine individuelle Zeugnisbewertung oder über die bestehende Datenbank „anabin“. Informationen dazu finden Sie beim Infoportal anabin.